Er­geb­nis­se der Ausschreibungen für innovative An­la­gen­kon­zep­te und für So­lar­an­la­gen auf Ge­bäu­den und Lärm­schutz­wän­den

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 11.05.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Innovationsausschreibung und der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. April 2022 bekanntgegeben.

Gebote mit besonderen Solaranlagen bei Innovationsausschreibung möglich

Bei der Innovationsausschreibung können Gebote für Anlagenkombinationen, also für einen Zusammenschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen mit unterschiedlicher Erzeugungstechnologie wie z.B. einer Solar-Speicher Kombination, abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 397 Megawatt. Eingegangen sind 45 Gebote mit einem Volumen von knapp 435 MW. Die Runde war damit leicht überzeichnet.

In dieser Ausschreibungsrunde konnten erstmals Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt. Die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen zu stellen sind, hatte die Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2021 festgelegt.

Die Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen wurden in dieser Runde bevorzugt bezuschlagt. Es gingen 13 Gebote im Umfang von 22 MW für solche Gebote ein, die alle bezuschlagt werden konnten. Davon entfielen 12 Zuschläge mit 21 MW auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit 1 MW auf einen Parkplatz.

Es wurden erneut ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Kein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Insgesamt konnten Zuschläge für 43 Gebote mit einem Umfang von 403 MW erteilt werden.

Die Zuschlagswerte reichen von 3,95 bis 7,43 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 5,42 ct/kWh und ist damit deutlich höher als in der Vorrunde (4,55 ct/kWh). Anders als bei den technologiespezifischen Ausschreibungen wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht vergleichbar sind.

Solarausschreibung aufgrund höherem Ausschreibungsvolumen deutlich unterzeichnet

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war deutlich unterzeichnet. Dies lag vor allem an dem gegenüber der Vorrunde massiv gesteigerten Ausschreibungsvolumen von 767 MW; in der Vorrunde im Dezember 2021 lag das Volumen noch bei 150 MW. Die eingereichte Gebotsmenge war mit 212 MW nur leicht geringer als in der Vorrunde (233 MW). Es wurden 171 Gebote eingereicht.

163 Gebote mit einem Volumen von 204 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,00 ct/kWh und 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,53 ct/kWh und ist damit deutlich gegenüber der Vorrunde (7,43 ct/kWh) gestiegen.

Es mussten sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Weiteres

Die Ergebnisse der Ausschreibungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/innaus22-1 bzw. www.bnetza.de/solaraufdach22-1 veröffentlicht.

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Pressemitteilung (pdf / 216 KB)

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