Bundesnetzagentur will Grund­la­gen für die Mi­gra­ti­on von Kup­fer- auf Glas­fa­ser­net­ze lang­fris­tig sta­bi­li­sie­ren

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 13.04.2022

Die Bundesnetzagentur stellt heute ihren neuen Vorschlag für die Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vor, der sog. „letzten Meile“ des Netzes zum Endkunden.

Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Digitalisierung zu unterstützen und den Zugang und die Nutzung von Glasfasernetzen zu fördern. Der TAL kommt bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze große Bedeutung zu. Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen hat die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines „Ankerprodukts“.

"Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

TAL-Preise sollen sinken

Zum 1. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 € auf 10,65 € sinken. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.

Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, sollen von 7,05 € auf 6,92 € zurückgehen.

Lange Laufzeit soll Planungssicherheit schaffen

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Entgelte erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren zu genehmigen; nach fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorgesehen. Dieses Vorgehen trägt grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbrache Rechnung, die in diesem Punkt sehr geschlossen auftritt. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern.

Netzbetreiber, Anbieter und Investoren erhalten Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit denen die Glasfaser konkurriert. Auch für den Wettbewerb ist die langfristige Genehmigung förderlich. Die erheblichen Investitionen in Glasfasernetze und die weitere Aufrüstung der Breitbandkabelnetze führt zu einem schrittweisen Wechsel aus den Kupfernetzen zu Netzen mit besonders hoher Kapazität. Die Migration wird nicht nur für die Betreiber der leistungsfähigeren Netze, sondern auch für die Nutzer der Kupferkabel durch stabile und langfristige TAL-Entgelte kalkulierbarer. Auch die Nutzer sollten von der Stabilität profitieren. Durch die neuen Netze wird das Angebot verbessert und Angebote können auf stabiler Grundlage geplant werden, ohne dass insoweit Kostenerhöhungen drohen.

Konsultation

Der Entscheidungsentwurf ist ab heute unter www.bundesnetzagentur.de/tal2022 zur Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 13. Mai 2022 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen.

Der Entscheidungsentwurf wird der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung äußert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.

Pressemitteilung (pdf / 156 KB)

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