Bundesnetzagentur be­stä­tigt Netz­ent­wick­lungs­plan Strom 2021-2035

Präsident Homann: "Netzplanung ist Wegbereiter der Energiewende und des verstärkten Klimaschutzes"

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 14.01.2022

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 bestätigt.

"Gegenüber dem letzten Netzentwicklungsplan blicken wir nun weiter in die Zukunft. Die bisherige Planung erweist sich dabei einmal mehr als tragfähig, weiterer Netzausbau für ein klimaneutrales Zielnetz wird absehbar notwendig sein", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Wir können bei der Planung des Stromnetzausbaus schnell auf die weitere Intensivierung des Klimaschutzes reagieren. Wir haben uns im Netzentwicklungsplan auf die Szenarien mit den intensiveren Erneuerbaren-Zielen fokussiert und bereiten auch für die neuen Offshore-Ziele den Weg."

Bedarf an neuen Stromleitungen

Der bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1.000 Kilometer zusätzlicher Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Die Bundesnetzagentur bestätigt im Zusammenhang mit Offshore Wind zwei Projekte, bei denen mittels sogenannter Multi-Terminal-Technik erstmals Gleichstromleitungen mit einer Leistung von zwei Gigawatt untereinander vernetzt werden können. Durch den Einsatz dieser Technik anstelle einzelner Punkt-zu-Punkt-Verbindungen kann Stromnetzausbau effizienter und kostengünstiger realisiert werden.

Die Bundesnetzagentur bestätigt insgesamt 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz. Diese Maßnahmen sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig.

Bestätigt werden zwei zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Korridore. Ein Korridor verläuft zwischen Rastede (Niedersachsen) und Bürstadt (Hessen). Eine weitere Gleichstromverbindung ist zwischen Heide (Schleswig-Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) zu errichten. Auf diese Weise werden bestehende Transportkapazitäten sinnvoll ergänzt, um Windstrom von See und aus Norddeutschland zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, wo Bedarf besteht.

Um darüber hinaus bereits jetzt Vorsorge zu treffen für eine schnelle Umsetzung des Weiteren, sich aus dem Ziel der Klimaneutralität ergebenden Netzausbaubedarfs, ist es angebracht, in die Planung der bereits im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommenen und der in diesem Netzentwicklungsplan neu bestätigten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme Leerrohre für potentielle weitere Systeme mit einzubeziehen, sofern dadurch im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren keine nennenswerten Verzögerungen ausgelöst werden. Neben dem neu bestätigten Korridor zwischen Rastede und Bürstadt kommen hierfür die bereits im NEP 2019-2030 erstmals bestätigten Vorhaben zwischen Wilhelmshaven und der Region Hamm sowie zwischen Heide und Polsum in Betracht.

Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und Anbindungspunkte an Land.
Für die Anbindung von Offshore-Windparks hält die Bundesnetzagentur im Vergleich zu den bisherigen Planungen elf weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2040 für erforderlich. Damit können, wie derzeit im Windseegesetz vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt Offshore-Winderzeugung von 40 GW angebunden werden. Zukünftig werden sich diese Ziele erhöhen, bestehende Anbindungssysteme beschleunigt werden und weitere Anbindungssysteme hinzukommen.

Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bedarfsermittlung ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus.

In dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur gut 300 Stellungnahmen. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft. Die Bundesnetzagentur begleitete die Konsultation zudem mit zwei Informationsveranstaltungen.

Zusammen mit dem Netzentwicklungsplan wurde auch der Umweltbericht konsultiert. Die Veröffentlichung des Umweltberichts zum Bundesbedarfsplan ist für die erste Jahreshälfte geplant.
Den weiteren Bedarf gilt es, bis 2023 im nächsten Netzentwicklungsplan anhand der von der Bundesregierung angekündigten Weichenstellungen zu ermitteln.

Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind zu finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.netzausbau.de/nep.

Einen Erklärfilm zum Netzentwicklungsplan und weiteren Themen des Netzausbaus finden Sie auf unserem YouTube-Kanal unter www.youtube.com/watch?v=j8-o-Ekz4T8&feature=youtu.be.

Pressemitteilung (pdf / 560 KB)

Karte: Netzentwicklungsplan Strom 2021 - 2035 neu bestätigte Maßnahmen (png / 1 MB)

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