Bundesnetzagentur startet Konsultation zum Stromnetzausbau
Präsident Homann: „Weitere Projekte notwendig für das Gelingen der Energiewende“
Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 09.08.2021
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den geprüften zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zum Jahr 2035.
„Unsere vorläufigen Prüfungsergebnisse zeigen, dass die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Vorhaben weiterhin energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sind. Darüber hinaus halten wir zusätzliche Netzausbaumaßnahmen für erforderlich“
, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der laufende Prozess orientiert sich an den ambitionierten Szenarien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Die Maßnahmen berücksichtigen den Ausbau der Energiegewinnung durch Wind, Wasser und Sonne. Damit trägt der Prozess den neuen Klimaschutzzielen schon jetzt Rechnung.
Zusätzliche Gleichstromleitung notwendig
Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine weitere Gleichstrom-Verbindung zwischen Niedersachsen und Hessen für notwendig. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden.
Der Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 enthält die Maßnahmen zum Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes, die für einen sicheren Netzbetrieb bis zum Jahr 2035 notwendig sind. Der Netzentwicklungsplan ermittelt auch die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zugrunde, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zum Netzentwicklungsplan hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.
Stellungnahmen bis 20. Oktober
Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts liegen in der Bundesnetzagentur bis 20. September 2021 aus. Die Unterlagen und weitere Informationen sind abrufbar unter www.netzausbau.de/20212035nepub.
Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind eingeladen, bis zum 20. Oktober 2021 Stellungnahmen abzugeben.
Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Informationsveranstaltungen am 31. August in Lübeck, am 02. September in Münster sowie online am 14. und 16. September.
Erklärende Filme zum Netzentwicklungsplan finden Sie auf YouTube unter www.youtube.com/netzausbau.
Die Methode der Strategischen Umweltprüfung ist in einem kurzen Video unter www.netzausbau.de/superklaert erläutert.