Kraftwerk Walsum 9 ist nicht systemrelevant
Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 15.04.2021
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Feststellung der Systemrelevanz für das Kraftwerk Walsum 9 abgelehnt. In diesem Kraftwerk darf damit ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden.
In der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung hat das Kraftwerk Walsum 9 einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion untersucht, ob das Kraftwerk systemrelevant ist.
Ablehnung der Systemrelevanz
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag von Amprion geprüft. Dabei zeigte sich, dass Alternativen zum Weiterbetrieb der Anlage bestehen könnten. Daraufhin forderte die Bundesnetzagentur Amprion auf, weitere Handlungsoptionen zu untersuchen.
Die von Amprion anschließend vorgelegten Netzberechnungen zeigen, dass Walsum 9 für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes nicht erforderlich ist. Schaltmaßnahmen im Netz der Antragstellerin sind nach deren eigenen Berechnungen zur Entlastung der Leitungen in den kritischen Netzsituationen ausreichend.
Walsum 9 ist daher für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nicht erforderlich.
Damit besteht kein sachlicher Grund, die endgültige Stilllegung der Anlage zu unterbinden.
Systemrelevanz und Systemanalyse
Eine Anlage ist systemrelevant, wenn ihre Stilllegung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet oder gestört würde.
Ist eine Anlage systemrelevant, muss der Betreiber das Kraftwerk weiter betriebsbereit halten. Es kann dann nach Aufforderung durch einen Übertragungsnetzbetreiber hochgefahren werden, um das Netz unter Einhaltung der Sicherheitsstandards betreiben zu können.