De­re­gu­lie­rung des Mark­tes für den Ver­bin­dungs­auf­bau zu Aus­kunfts- und Mehr­wert­diens­ten und zur Be­trei­ber(vor)aus­wahl

Präsident Homann: "Wettbewerb erlaubt weiteren Rückzug aus der Regulierung"

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 26.02.2021

Die Bundesnetzagentur hat die Regulierungsmaßnahmen widerrufen, die bisher für die Telekom auf dem Markt für Verbindungsaufbau zur Betreiber(vor)auswahl und zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten galten.

"Wir reduzieren die Regulierung des Marktes, wo immer dies möglich ist. Verbindungsaufbauleistungen der Telekom zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten sowie Sparvorwahlen waren ein starker Treiber für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Sie haben mittlerweile aber sehr stark an Bedeutung verloren. Die Marktverhältnisse erlauben uns, die Verpflichtung der Telekom aufzuheben, Verbindungaufbauleistungen zu erbringen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir begrüßen, dass die Telekom und der VATM eine freiwillige Übergangsregelung zum Verbindungsaufbau zu Auskunft- und Mehrwertdiensten vereinbart haben."

Markt bedarf keiner Regulierung mehr

Zu Beginn der Liberalisierung im Telekommunikationssektor war die Regulierung des Verbindungsaufbaus zur Betreiber(vor)auswahl als auch zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten wichtig, um Wettbewerb zu schaffen. Die Bundesnetzagentur hat nun festgestellt, dass der Markt für den Verbindungsaufbau zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten und zur Betreiber(vor)auswahl nicht mehr regulierungsbedürftig ist.

Grund sind Veränderungen wie die Verbreitung von Festnetz-Flatrates und die Verlagerung von Diensten ins Internet, die dazu führen, dass die Betreiber(vor)auswahl als auch Auskunfts- und Mehrwertdienste einen starken Bedeutungsverlust erlitten haben. Entsprechend ist auch der Markt für den Verbindungsaufbau rückläufig.

Gleichzeitig haben v.a. die Umstellung von leitungsgebundenen Netzen (PSTN) auf paketvermittelnde Netze (IP-Netze) sowie die gestiegenen Möglichkeiten für Wettbewerber, Telefonanschlüsse in Konkurrenz zur Telekom anzubieten, für einen Abbau der Marktzutrittsschranken sowie für eine Tendenz zu Wettbewerb beim Verbindungsaufbau gesorgt. Ebenso wurde die Wettbewerblichkeit der nachgelagerten Endkundenmärkte festgestellt, so dass für eine Regulierung des Verbindungsaufbaus als Vorleistung keine Notwendigkeit mehr besteht.

Übergangsregelung von Telekom und VATM

Angesichts der absehbaren Deregulierung haben sich die Telekom sowie der VATM in einer Vereinbarung auf die Fortsetzung des Verbindungsaufbaus durch die Telekom zu Auskunft- und Mehrwertdiensten geeinigt, welcher bis zum 31.12.2024 erbracht werden soll. Dieser Vereinbarung konnten alle Unternehmen beitreten, unabhängig davon, ob sie Mitgliedsunternehmen des VATM sind.

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass die Branche hiermit eine freiwillige Übergangsregelung geschaffen hat und damit dem Beispiel der Branchenvereinbarung zur Fortführung der Betreiber(vor)auswahl aus dem Jahr 2019 gefolgt ist.

Hintergrund zur Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Vorleistungsmärkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Untersucht wird, ob diese Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.

Pressemitteilung (pdf / 352 KB)

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