Ein Jahr An­trags­ver­fah­ren für lo­ka­le 5G-Cam­pus-Net­ze

Präsident Homann: "Fördern Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft"

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 23.11.2020

Die Bundesnetzagentur hat ein Jahr nach Beginn des Antragsverfahrens für lokale 5G-Funkanwendungen 88 Frequenzen zugeteilt.

"Mit den Frequenzen für lokale 5G-Netze schaffen wir Raum für Innovationen. Wir verzeichnen ein großes Interesse an den Frequenzen und rechnen weiterhin mit zahlreichen Anträgen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

88 Frequenzzuteilungen im ersten Jahr

Die Bundesnetzagentur stellt für lokale Netze den Frequenzbereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Diese Frequenzen können insbesondere für Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.

Bisher wurden insgesamt 93 Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für lokale 5G-Netze gestellt und 88 Zuteilungen von Frequenzen für lokale 5G-Netze durch die Bundesnetzagentur erteilt.

Anträge können elektronisch gestellt werden (www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband) und werden in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren bearbeitet. Frequenzen können unmittelbar nach der Zuteilung genutzt werden.

Liste der Frequenzzuteilungsinhaber

Zuteilungsnehmer sind neben großen und mittelständischen Unternehmen auch Forschungseinrichtungen.

Eine Liste der Zuteilungsinhaber ist unter www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband publiziert. Die Liste enthält nur die Organisationen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Gebühren der Frequenzzuteilung

Für Frequenzzuteilungen werden Gebühren erhoben, die eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sicherstellen. Die Gebühr ist abhängig von der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes. Die Gebührenstruktur ermöglicht, dass auch Geschäftsmodelle von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Anwendungen realisiert werden können.

Pressemitteilung (pdf / 339 KB)

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