Konsultation zur Umlegung von Kosten bei der Koordinierung nach dem DigiNetz-Gesetz
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 05.08.2020
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf für die Grundsätze zur Umlegung der mit der Koordinierung von Bauarbeiten verbundenen Kosten veröffentlicht. Diese sollen eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Sie sind gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die Verfahren der Nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem Digi-Netz-Gesetz, da diese im Falle der Streitbeilegung an die veröffentlichten Grundsätze gebunden ist.
In den Entwurf flossen die Spruchpraxis der Nationalen Streitbeilegungsstelle, Überlegungen aus dem 2018 veröffentlichten Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung und dazu eingegangener Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen ein.
Diskussion zu Methoden der Kostenumlegung
Die Konsultation mit den Marktteilnehmern soll das gemeinsame Verständnis über die Ziele der Grundsätze fördern, sowie die nach derzeitigem Stand vorgesehenen Methoden der Kostenumlegung vorstellen.
Alle Marktteilnehmer sind aufgefordert, bis zum 4. September 2020 zum Konsultationsdokument sowie dem erläuternden Begleitdokument Stellung zu nehmen.
Weitere Informationen finden sie unter: www.bundesnetzagentur.de/bk11-kostenumlegung-mitverlegung
Hintergrund
Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken.
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren.