Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Juli 2020
Präsident Homann: "Bundesnetzagentur beschäftigt sich mit regulatorischen Aspekten einer Ausweitung der Nutzung von Wasserstoff"
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 30.07.2020
Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Juli 2020 ermittelt.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Juli 2020 war erneut deutlich unterzeichnet.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 275.176 kW wurden 26 Gebote mit einem Volumen von 191.050 kW eingereicht. Alle Gebote werden einen Zuschlag erhalten. Damit werden nur etwa zweidrittel der ausgeschriebenen Menge vergeben.
Regional betrachtet ging das größte Zuschlags-Volumen an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (3 Zuschläge, 48.600 kW), Niedersachsen (9 Zuschläge, 48.350 kW) und Brandenburg (4 Zuschläge, 41.300 kW). In dieser Runde werden 3 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,50 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt wie in der Vorrunde bei 6,14 ct/kWh.
Alle eingereichten Gebote erhalten einen Zuschlag. Erfreulicherweise musste kein Gebot aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.
Ausschreibung für Solaranlagen
In der Solarausschreibung zum 1. Juli 2020 wurden 174 Gebote mit einem Umfang von 779.418 kW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 192.716 kW wurde damit erneut sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt werden 30 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 193.272 kW einen Zuschlag erhalten.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,36 ct/kWh und somit leicht unter denen der Vorrunde (Vorrunde: 4,90 bis 5,40 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist wieder leicht gesunken und liegt in dieser Runde wieder wie in der Gebotsrunde zum 1. März 2020 bei 5,18 ct/kWh (Vorrunde: 5,27 ct/kWh).
18 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen.
Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe der Zuschläge wird Mitte September nachgeholt.
Weitere Verfahrensschritte
Informationen zu weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen20-4 und www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen20-4.
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. September 2020. Darüber hinaus finden an diesem Termin zum ersten Mal Innovationsausschreibungen statt. Informationen zu Innovationsausschreibungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/innaus veröffentlicht.