Ab­schal­tung der Call-by-Call-Num­mer 01018

Präsident Homann : "Call-by-Call lebt von der Preistransparenz"

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 12.06.2020

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der 01018 GmbH die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01018 angeordnet. Zusätzlich wurden Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01018 ab dem 23. Dezember 2019 ausgesprochen.

"Die Einhaltung gesetzlicher Preistransparenzvorgaben ist für die Nutzer von Call-by-Call Diensten von essentieller Bedeutung. Verbraucher können nur dann eine preisbewusste Entscheidung treffen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden, nach denen anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer „Flatrate“ erfolgte. Zur Bestätigung sollte die Tasten 1 und 3 gedrückt werden.

Die daraufhin eingeleitete umfangreiche Überprüfung des Call–by-Call Dienstes hat ergeben, dass tatsächlich ein Abonnement angeboten wurde. Ein solches ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Nummernplan Betreiberkennzahlen in Einklang zu bringen. Abrechnungen erfolgten in intransparenter Art und Weise. Abonnements wurden auch nach Ausspruch einer Kündigung weiterberechnet. Zudem wurden weitere gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.

Dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl

Die Abschaltungsanordnung umfasst die Pflicht, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01018 dauerhaft zu unterbinden. Dadurch wird auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert.

Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung

Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung die Abrechnung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden unterbunden. Diese Beträge waren auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leistungsnummern (ALNR) 24905, 24915 und 24903 und unter Nennung des Produkttextes „01018 Ausland“, „01018 Spar“ oder „01018 Festnetz“ ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis wird bezüglich der Abonnements „FESTENTGELTCC323“ ausgewiesen. Umfasst sind sämtliche Leistungen ab dem 23. Dezember 2019.

Zusätzlich dürfen die Beträge auch nicht inkassiert und beigetrieben werden.

Eine Anordnung ist auch gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, welche als Inkassobüro für die Forderungen der 01018 GmbH auftritt.

Pressemitteilung (pdf / 291 KB)

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