Netz­re­ser­ve­be­darf Strom für 2020/2021 und 2024/2025

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 04.05.2020

Die Bundesnetzagentur hat die erforderliche Netzreserve für das kommende Winterhalbjahr 2020/2021 und das Jahr 2024/2025 bestätigt.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur am 31. März 2020 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreservekraftwerken zur Bestätigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den Bedarf bestätigt.

Entwicklung des Netzreservebedarfs

Der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken liegt im Winter 2020/2021 bei 6.596 Megawatt und bewegt sich damit weiterhin auf dem Niveau der letzten Jahre. Ausschlaggebend für den Bedarf ist weiterhin der noch nicht bedarfsgerecht erfolgte Netzausbau.

Bei einer Prognose der Verhältnisse im nächsten Winter hat sich eine zu erwartende Situation an einem Januarmorgen als bedarfsbestimmend erwiesen. Bei hoher Windeinspeisung und Stromimporten nach Norddeutschland, bei gleichzeitigem hohem Verbrauch und sehr geringer Photovoltaikeinspeisung in Süddeutschland, überfordern die hohen Nord-Süd-Transportaufgaben das Netz. Zugleich führt ein niedriger Großhandelsstrompreis zu sehr hohen Energieexporten vor allem in das südliche europäische Ausland.

Um eine solche Situation vor Fertigstellung des erforderlichen Netzausbaus bewältigen zu können, benötigen die Übertragungsnetzbetreiber neben den am Markt aktiven Kraftwerken zusätzliche Redispatch-Reserven. Die Menge der insoweit nötigen Reserveleistung wird durch die vorliegende Bedarfsanalyse bestätigt.

Anstieg des Netzreservebedarfs

Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2024/2025 beträgt der Netzreservebedarf 8.042 Megawatt.

Diese Entwicklung beruht auf verschiedenen Faktoren. Bedarfserhöhend wirkt eine EU-rechtlich vorgeschriebene Erhöhung der Handelskapazitäten zwischen den Mitgliedsstaaten. Dämpfend wirken bis 2024/25 bereits realisierte Netzausbauvorhaben. Dies zeigt sich im Redispatch-Bedarf, der insgesamt sowohl in der Höhe (-17%) der benötigten Kraftwerksleistung als auch in der Menge (-53%) der geforderten Arbeit deutlich abnimmt.

Die Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Entwicklung des Redispatch-Bedarfs sind tendenziell eher dämpfender Natur, da weniger Strom aus Kohleproduktion exportiert wird und damit die Leitungen entlastet. Gleichzeitig werden Kohlekraftwerke aus dem Markt genommen und in die Netzreserve überführt. Das ist der Grund für den nominellen Anstieg der Netzreserve, obwohl die insgesamt erforderliche Redispatch-Leistung sinkt. Ohne eine Überführung in die Netzreserve wären die Kraftwerke im Markt weiter betrieben worden und hätten so ihre netzstützende Wirkung entfaltet. In diesem Fall würden sie jedoch ein Vielfaches an Kohlendioxid ausstoßen.

Erzeugungsleistung für Netzstabilität

Die Vorhaltung der Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des unzureichenden Netzausbaus bestehen. Bei hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher Erzeugung aus Windenergieanlagen muss das überlastete Netz stabilisiert werden. Dann wird Erzeugungsleistung vor dem Engpass vermindert und gleichzeitig die Erzeugungsleistung hinter dem Engpass erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mittels am Markt agierender Kraftwerke durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen.

Kraftwerke aus der Netzreserve dürfen nicht mehr am Stromerzeugungsmarkt eingesetzt werden, sondern ausschließlich auf Anforderung der Netzbetreiber zum Redispatch. Die Netzreservekraftwerke sind daher nur noch in relativ wenigen Stunden eines Jahres in Betrieb.

Der Bericht ist veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/netzreserve.

Pressemitteilung (pdf / 303 KB)

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