Bundesnetzagentur stellt wei­te­re Ver­stö­ße ge­gen die Bi­lanz­kreistreue fest

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 30.04.2020

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass Centrica, Danske Commodities und Statkraft ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen sind. Vor zwei Wochen war bereits bekannt gegeben worden, dass die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verstoßen haben.

Unzulässiges Verhalten von Bilanzkreisverantwortlichen

Die Bilanzkreisverantwortlichen haben durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht. Diese waren mitursächlich für die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte im Stromnetz.

Als unzulässig wertet die Bundesnetzagentur die Anmeldung von Energiemengen in der Erzeugungsprognose, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Zur Prognose genügt es außerdem nicht, die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen.

Die Feststellung der Bundesnetzagentur, gegen die Rechtsmittel möglich sind, kommt einer Abmahnung der fünf Unternehmen gleich. Eine Beendigung des Bilanzkreisvertrags ist damit nicht unmittelbar verbunden. Die Kündigung eines Bilanzkreisvertrags kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen werden.

Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue

Die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte konnten in ihrem Ausmaß nicht auf übliche Ursachen wie Kraftwerksausfälle oder Schwankungen aus der Erzeugung Erneuerbarer Energien zurückgeführt werden. In der Untersuchung waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden.

Zur Stärkung der Bilanzkreistreue hatte die Bundesnetzagentur bereits im Dezember 2019 ein Maßnahmenpaket festgelegt. Mit Feststellung der Pflichtverstöße kommen nun die gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche eingeleiteten Aufsichtsverfahren zum Abschluss.

Bilanzkreistreue während der Covid-19-Pandemie

Aus Gründen der Systemsicherheit sind die Bilanzkreisverantwortlichen auch während der Corona-Krise zur unbedingten Einhaltung ihrer Pflichten aufgefordert. Trotz der bestehenden Einschränkungen sind eine bestmögliche Prognose und eine kontinuierliche, viertelstündlich ausgeglichene Bilanzkreisbewirtschaftung sicherzustellen.

Pressemitteilung (pdf / 298 KB)

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