Erstes Ausschreibungsverfahren für die Kapazitätsreserve abgeschlossen
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 28.02.2020
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die erste Ausschreibungsrunde der Kapazitätsreserve abgeschlossen. Dabei wurden für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2022 insgesamt 1.056 Megawatt Erzeugungsleistung beschafft. Dies schafft zusätzliche Sicherheit für die Stromverbraucher.
Die Ergebnisse aus dem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigen, dass die Stromnachfrage in den kommenden Jahren jederzeit gedeckt werden kann. Daher kann auf eine verordnungsrechtlich mögliche Nachbeschaffung für die restlichen 944 MW durch die Übertragungsnetzbetreiber verzichtet werden. Kraftwerksbetreiber haben gegenwärtig gute Aussichten an den Strommärkten. So sehen Kraftwerksbetreiber derzeit offensichtlich von einem Verlassen des Marktes ab, die mit der Teilnahme an der Kapazitätsreserve verbunden wäre. Die im Markt aktiven Kraftwerke stehen für die Versorgungssicherheit zur Verfügung.
Hintergrund zur Kapazitätsreserve
Die Kapazitätsreserve ist eine Ultima-Ratio-Lösung, mit der auch in nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Extremsituationen die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Die Ausschreibung der Kapazitätsreserve wird durch die Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt. Sie haben eine Leistung von zwei Gigawatt ausgeschrieben. Bewerben konnten sich Betreiber von Kraftwerken, die anschließend nicht mehr am Strommarkt teilnehmen dürfen, sowie flexible Verbraucher und Speicher.
Weitere Informationen zur Kapazitätsreserve sind unter www.bundesnetzagentur.de/kapres veröffentlicht. Informationen zum Monitoring der Versorgungssicherheit finden Sie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/definition-und-monitoring-der-versorgungssicherheit-an-den-europaeischen-strommaerkten.html.