Zahl der Beschwerden über Postdienstleistungen steigt erneut an
Vizepräsident Franke: "Verbraucher beschweren sich vermehrt über verspätet zugestellte Post und über regelmäßig wiederkehrende Zustellausfälle"
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 30.12.2019
Im Jahr 2019 stieg die Zahl der Post-Beschwerden erneut an. Bis zum 15. Dezember 2019 gingen 17.167 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Die Zahl der Schlichtungsanträge betrug 1.398.
"Wir sind Ansprechpartner für Verbraucher im Postbereich und immer mehr Menschen beschweren sich bei der Bundesnetzagentur,"
so Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Mehr Brief- als Paketbeschwerden
Die 17.167 Beschwerden liegen bereits Mitte Dezember 2019 über der Beschwerdezahl des gesamten Vorjahres mit 12.615 Beschwerden. Im Jahr 2017 erreichten den Post-Verbraucherservice 6.100 Beschwerden.
Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent der Beschwerdegründe betrafen Pakete. Häufigster Grund für die Beschwerden waren verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie die nicht versuchte sog. Haustürzustellung, d. h. die direkte Paketzustellung an der Empfängeradresse.
Mehr Schlichtungsanträge
Bis zum 15. Dezember 2019 erreichten 1.398 Schlichtungsanträge die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Damit liegt die Zahl bereits Mitte Dezember 2019 über der des gesamten Vorjahres 2018 (1.092 Anträge). Mit rund 75 Prozent betrifft die deutliche Mehrheit der Anträge Paketsendungen. Die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren sind der Verlust bzw. die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets.
Die Mehrheit der großen Paketdienstleister schließen ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. So wird den Kundinnen und Kunden die einzige Möglichkeit genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.
Kontaktdaten
Verbraucher sollten Beschwerden bevorzugt elektronisch über ein Online-Formular an den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur richten. Das Formular ist unter „Kontakt“ auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/post-verbraucherservice verlinkt.
Auch die Schlichtungsstelle Post stellt ein Online-Formular für einen Schlichtungsantrag zur Verfügung. Dieses befindet sich unter „Kontakt“ auf www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle.