Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung und der Ausschreibung für Biomasse
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 25.11.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote aus der gemeinsamen Ausschreibung für Solar und Wind an Land sowie der Ausschreibung für Biomasse bezuschlagt.
Gemeinsame Ausschreibung für Solar und Wind an Land
Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 wurden 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514.015 kW einge reicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war deutlich überzeichnet.
Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202.593 kW. Die in den bezuschlagten Geboten angegebenen Flächen verteilen sich auf acht Bundesländer. 20 der bezuschlagten Gebote beziehen sich davon auf Flächen in Bayern (76.122 kW). Dahinter folgen fünf bezuschlagte Gebote auf Flächen in Rheinland-Pfalz (33.965 kW) und vier bezuschlagte Gebote auf Flächen in Schleswig-Holstein (31.500 kW). Mit je zwei bezuschlagten Geboten schreitet der PV Freiflächenausbau in Baden-Württemberg (18.156 kW), Mecklenburg-Vorpommern (20.000 kW) und Sachsen-Anhalt (14.500 kW) voran. Brandenburg (7.250 kW) und Hessen (1.100 kW) können je ein bezuschlagtes Gebot verzeichnen.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,74 ct/kWh (Vorrunde 4,50 bis 6,10 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5,66 ct/kWh) leicht gefallen. Der Wert liegt wiederum oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 ct/kWh) und zeigt, dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen.
In dieser Ausschreibungsrunde mussten 13 Gebote mit 86.219 kW Gebotsmenge aufgrund von vermeidbaren Formfehlern ausgeschlossen werden.
Ausschreibungen für Biomasseanlagen
In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133.293 kW ausgeschrieben. Es wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 76.803 kW eingereicht. Damit sind sowohl bezogen auf Gebotsmenge als auch Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde (20 Gebote/27.328 kW) im April 2019 eingegangen.
Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden, darunter war eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.
Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land sind unter www.bundesnetzagentur.de/gema19-2 und die Zuschläge für Biomasseanlagen unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen19-2 veröffentlicht. Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.