Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Erneut unzureichender Wettbewerb
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 10.09.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. September 2019 erteilt.
Die unzureichende Wettbewerbssituation bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land setzt sich weiter fort. Erneut gingen mit 22 Geboten und 187 Megawatt (MW) Gebotsvolumen deutlich zu wenige Projekte ins Rennen, um bei einer ausgeschriebenen Menge von 500 MW von Wettbewerb sprechen zu können.
Zuschlagswert entspricht erneut dem Höchstwert
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 6,20 ct/kWh erneut auf Höchstpreisniveau.
Gewinner nach Zuschlagsmenge war Nordrhein-Westfalen mit 64,2 MW verteilt auf vier Gebote. Mit sechs Zuschlägen gingen die meisten nach Schleswig-Holstein (30,2 MW). Die verbleibenden elf Zuschläge verteilen sich mit je ein oder zwei Projekten auf Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Ein Gebot musste aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigungen ausgeschlossen werden.
Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen19-4). Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt in Kürze.
Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. Oktober 2019. Informationen hierzu können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden.