Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 09.08.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt.
Das Wettbewerbsniveau ist erneut deutlich gesunken: Von den ausgeschriebenen 650 Megawatt (MW) konnten nur 208 MW an zulässige Gebote vergeben werden, damit wurde weniger als ein Drittel der ausgeschriebenen Menge vergeben.
Durchschnittlicher Zuschlagswert entspricht dem Höchstwert
Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der für diese Runde geltende Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Zum Gebotstermin 1. August 2019 gingen ausschließlich Gebote zu 6,20 ct/kWh und 6,19 ct/kWh ein. Zuschläge des Gebotstermins haben eine sechs Monate kürzere Realisierungsfrist als Zuschläge der Ausschreibungen zu den Gebotsterminen am 1. September und 1. Oktober 2019.
Die Zuschlagsmenge von 208 MW verteilt sich auf 32 Zuschläge. Kein Bieter hat die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in Anspruch genommen. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (mit jeweils 8 Zuschlägen), Niedersachsen (5) und Thüringen (4).
Nur ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.
Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen19-3. Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt in Kürze.
Die in diesem Gebotstermin nicht vergebenen Mengen werden im Jahr 2022 zusätzlich ausgeschrieben.
Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. September 2019. Informationen hierzu können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden.