Bundesnetzagentur ge­neh­migt Stan­dard­be­din­gun­gen zur Ka­pa­zi­täts­re­ser­ve

Vizepräsident Franke: "Kapazitätsreserve sichert Strommarkt in unerwarteten Extremsituationen ab"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 02.08.2019

Die Bundesnetzagentur hat die Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt.

"Die Kapazitätsreserve soll für höchst unwahrscheinliche Ereignisse vorgehalten werden. Sie sichert den Strommarkt ab, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Die nun genehmigten Standardbedingungen schaffen Klarheit über die Vorgaben, zu denen Reserveanlagen unter Vertrag genommen werden."

Standardbedingungen für Reserveanlagen

Mit den Standardbedingungen schaffen die Übertragungsnetzbetreiber die Grundlage, auf der sie die Reserveanlagen in der Kapazitätsreserve kontrahieren werden. Sie sind auf maximale Transparenz ausgelegt. Damit wissen potentielle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens, zu welchen Bedingungen die Reserveanlagen betrieben werden müssen und welche Rechtsfolgen im Falle des Ausfalls der Anlage eintreten.

Die Standardbedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber und dem Anlagenbetreiber. Darin enthalten sind u.a. Regelungen über die Verfügbarkeit und den Einsatz der Kapazitätsreserveanlage, die zu zahlende Vergütung, Vertragsstrafen und Rechtsnachfolgeregelungen.

Die Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Hintergrund zur Kapazitätsreserve

Die Kapazitätsreserve ist ein Instrument zur Absicherung des Strommarktes, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte. Sie ist eine Ultima-Ratio-Lösung, um nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Extremsituationen am Strommarkt entgegenzuwirken.

Die Anlagen in der Kapazitätsreserve werden alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt. Bemessen ist die Kapazitätsreserve auf 2 GW Leistung. Die Ausschreibung für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) startet am 1. September 2019 und endet am 1. Dezember 2019.

Weitere Informationen zur Kapazitätsreserve sind unter www.bundesnetzagentur.de/kapres veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

Mastodon