Räu­mung des 700 MHz-Ban­des für den Mo­bil­funk ab­ge­schlos­sen

Präsident Homann: "Mobilfunk im ländlichen Raum erhält wichtigen Impuls für weiteren Ausbau"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 04.07.2019

Die 2015 versteigerten Frequenzen im Bereich 700 MHz können seit Anfang Juli für den Mobilfunk genutzt werden.

"Es stehen nun bundesweit weitere Flächenfrequenzen zur Verfügung, mit denen die Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern können", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Umstellung von DVB-T auf DVB-T2

In der Frequenzversteigerung 2015 wurden im Bereich 700 MHz Frequenzen versteigert, die zuvor für terrestrisches Fernsehen genutzt wurden. Nach der schrittweisen Umstellung auf den frequenzeffizienteren Übertragungsstandard DVB-T2 sind diese Frequenzen nun vollständig frei und können für mobiles Breitband bundesweit genutzt werden.
Technisch sind diese Frequenzen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen besonders geeignet, weil sie eine relativ hohe Reichweite haben.
Der Einsatz von DVB-T2 ermöglicht für das terrestrische Fernsehen im verbliebenen Frequenzbereich 470 bis 694 MHz somit die Übertragung eines unveränderten Programmumfangs bei weit geringerem Frequenzbedarf.

Ausbauverpflichtung 2015

In der Frequenzversteigerung 2015 wurden die erfolgreichen Bieter verpflichtet, zum 1. Januar 2020 eine Mobilfunkversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit zu erreichen. Zudem ist eine vollständige Abdeckung der Hauptverkehrswege zu gewährleisten, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfügung gestellt werden.


Räumung des 700 MHz-Bandes in EU-Mitgliedstaaten

Nicht in allen Ländern sind die Frequenzen so schnell für Mobilfunk nutzbar wie in Deutschland. Für den Zeitraum bis zum Abschluss der Räumung des 700-MHz-Bandes auch in den Nachbarländern haben die Mobilfunkbetreiber in Grenznähe den Schutz ausländischer Rundfunknutzungen zu beachten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2020 – in besonderen begründeten Fällen bis zum 30. Juni 2022 – Zeit, den Frequenzbereich für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen.

Pressemitteilung (pdf / 12 KB)

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