Bundesnetzagentur stellt Rah­men für künf­ti­ge Por­to­ent­wick­lung vor

Präsident Homann: "Verbesserungen bei der Zustellqualität liegen auch im Interesse der Post"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 18.04.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute den beabsichtigten Erhöhungsspielraum für die neuen Briefentgelte bekannt gegeben.

Wir berücksichtigen die Ankündigung der Post, neue Zusteller einzustellen. Die Ankündigungen der Post werden wir überwachen. Es liegt auch im Interesse der Post, jetzt für Verbesserungen bei der Qualität der Zustellung zu sorgen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Welche Portoerhöhung die Post anstrebt, wissen wir erst, wenn sie einen konkreten Entgeltantrag stellt.

Zusammensetzung des Preiserhöhungsspielraums

Mit der Entscheidung werden die Maßgrößen für Entgeltänderungen bei Einzelbriefsendungen z. B. Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief, Postkarte (national und international) sowie Zusatzleistungen wie Einschreiben, Nachnahme, Wertversand etc. vorgegeben.

Die Bundesnetzagentur hat für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 einen Preiserhöhungsspielraum von 8,86 Prozent ermittelt, der sich aus einer Produktivitätsrate von minus 5,41 Prozent und einem Inflationsausgleich von 3,45 Prozent zusammensetzt. Weil die Deutsche Post AG Preisanhebungen nicht bereits zum 1. Januar 2019 vornehmen konnte, wird die Preisänderungsrate zusätzlich um rund 0,3 Prozentpunkte pro Monat korrigiert. Die Deutsche Post könnte bei geplantem Inkrafttreten neuer Briefentgelte zum 1. Juli 2019 damit von einem Preiserhöhungspotential von 10,63 Prozent Gebrauch machen.

Die Bundesnetzagentur berücksichtigt die im März in Kraft getretene Änderung der Entgeltverordnung, mit der die Methode zur Gewinnermittlung angepasst wurde. Im Januar hatte die Bundesnetzagentur zunächst einen Preiserhöhungsspielraum von nur 4,8 Prozent errechnet, der aufgrund der Verordnungsänderung anzupassen war.

Post kündigt Neueinstellungen an

Neben dem höheren Gewinnsatz berücksichtigt die Entscheidung auch die Auswirkungen der von der Deutschen Post Mitte 2018 angekündigten Umstrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Die Deutsche Post hat damit höhere Kosten unter anderem dafür geltend gemacht, dass ca. 5.000 zusätzliche Mitarbeiter in der Zustellung eingesetzt werden sollen. Die Bundesnetzagentur wird kontrollieren, dass die angekündigten Neueinstellungen auch tatsächlich erfolgen.

Konsultation des Entscheidungsentwurfs

Die Entscheidung kann bis zum 10. Mai 2019 kommentiert werden. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann die Deutsche Post einen konkreten Entgeltgenehmigungsantrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Im Rahmen dieses Antrags wird die Deutsche Post die Verteilung des Entgelterhöhungsspielraums auf die einzelnen Produkte konkretisieren.

Der Entscheidungsentwurf ist unter www.bundesnetzagentur.de/BK5-18-003 veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 13 KB)

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