Er­öff­nung der 5G-Fre­quen­zauk­ti­on

Präsident Homann: "Ermöglichen weiteren Ausbau der Mobilfunknetze und Schritt in die digitale Zukunft Deutschlands"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 19.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute an ihrem Standort in Mainz die Frequenzauktion eröffnet.

"5G ermöglicht Deutschland den Schritt in die digitale Zukunft. Es ist gut, dass die Versteigerung nun beginnt und wir damit den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland fördern können", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Auktion legt die Entscheidung, welche Frequenzen wichtig sind, in die Hände der Unternehmen. Die Unternehmen sollen über ihr Bietverhalten zeigen, was ihnen die Frequenzen wert sind. Eine Erlösmaximierung ist nicht Ziel der Bundesnetzagentur."

Zu versteigernde Frequenzen

Es wird Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz versteigert. Insgesamt werden 41 Frequenzblöcke versteigert, der Umfang des Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.

Versteigert werden die Frequenzen, weil die Nachfrage nach Frequenzen die verfügbaren Frequenzen übersteigt. Diese Knappheit hat die Bundesnetzagentur in einer Bedarfsermittlung festgestellt und daraufhin die Versteigerung angeordnet.

Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen.

Ablauf der Versteigerung

Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken Versteigerungsnetzwerk ab.

Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro.

Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.

Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.

Versorgungsauflagen

Erfolgreiche Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen.

Die Ergebnisse der Versteigerungsrunden werden unter www.bundesnetzagentur.de/auktion2019 veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 98 KB)

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