Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht Rah­men­be­din­gun­gen für lo­ka­le 5G-An­wen­dun­gen

Präsident Homann: "Potential für 5G in der Industrie nutzen"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 11.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen veröffentlicht.

"Großes Potential für 5G liegt insbesondere auch im industriellen Bereich. Wir wollen deswegen Frequenzen zur Verfügung zu stellen, mit denen lokale Netze genau nach dem Bedarf der Unternehmen aufgebaut werden können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Industrie 4.0", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Frequenzen für lokale Nutzungen

In der anstehenden Auktion werden Frequenzen für bundesweite Zuteilungen aus dem Bereich 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Mit Blick auf unterschiedliche industrielle und mittelständische Geschäftsmodelle und Frequenzbedarfe stellt die Bundesnetzagentur daneben den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen bereit. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Ziel ist es, dass diese Bereiche ebenfalls von innovativen 5G-Anwendungen profitieren können.

Antragsverfahren

Nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen hat die Bundesnetzagentur grundlegende Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen erarbeitet. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Es wird sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen handeln und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit.

Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen.

Auch die Bieter der 5G-Auktion müssen diese Rahmenbedingungen vor Beginn der Auktion kennen, um den wirtschaftlichen Wert der zu versteigernden Frequenzen einschätzen zu können, da es sich um einen angrenzenden Frequenzbereich handelt.

Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen, Verfahrensschritten und Anhörungen finden sich auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband.

Pressemitteilung (pdf / 50 KB)

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