Bundesnetzagentur geht er­neut ge­gen Rou­ter-Hacking vor

Präsident Homann: "Wir schützen Endkunden und Netzbetreiber vor sechsstelliger Schadenssumme"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 18.01.2019

Die Bundesnetzagentur ist im Januar erneut gegen Router- bzw. Telefonanlagen-Hacking vorgegangen. In mehreren Fällen hat die Behörde Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote erlassen. In kurzen Zeiträumen wurden massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call generiert. Diese Verbindungen hätten dabei bis zu sechsstellige Schadenssummen verursacht.

"In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Auch die Netzbetreiber werden durch das zusätzliche Auszahlungsverbot geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren."

Ein Auszahlungsverbot soll sicherstellen, dass zwischen den beteiligten Netzbetreibern keine Auszahlungen missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte vorgenommen werden.

Hundertausende Verbindungsminuten und hohe Schadenssummen

In einem Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600.000 Verbindungsminuten zu über 1.500 ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200.000 Euro verursacht.

Über den Anschluss einer Stadtverwaltung wurden Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert. Insgesamt sind in diesem Fall fast 59.000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.

In einem weiteren Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24.000 Euro verursacht. Einem anderen Verbraucher wurden für die durch Hacking ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10.000 € in Rechnung gestellt.

Wie kann man sich schützen?

Das Hacking von Router- und Telefonanlagen kann jeden treffen. Opfer sind einzelne Verbraucher, Selbstständige, Unternehmen oder Behörden. Um Telefonanlagen und Router vor Angriffen zu schützen, empfiehlt die Bundesnetzagentur folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  1. Schützen Sie Ihre Systeme mit individuellen und sicheren Passwörtern. Informationen zur Erstellung sicherer Passwörter gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de).
  2. Sperren Sie grundsätzlich nicht benötigte Zielrufnummern (z.B. Auslandsnummern, Sonderrufnummern). Sperrungen kann man im Router bzw. in der TK-Anlage einrichten, bestimmte Rufnummernarten wie Sonderrufnummern kann man zudem beim Netzbetreiber netzseitig sperren.
  3. Aktualisieren Sie regelmäßig und unverzüglich nach Herstellerfreigabe die Software Ihrer Endgeräte.
  4. Überprüfen Sie regelmäßig ihre Rechnung auf Auffälligkeiten.

Die Maßnahmen sind unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 172 KB)

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