Telefondolmetschdienst wird für hörgeschädigte Menschen günstiger
Präsident Homann: "Bundesnetzagentur senkt Kosten für Telefondolmetschdienst
"
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 02.01.2019
Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Januar 2019 veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen gesenkt wurden.
"Die Reduzierung der Kosten für die private Nutzung des Telefondolmetschdienstes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern
", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die private Nutzung zahlen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr. Außerdem haben sich die Minutenpreise für die private Nutzung des Gebärdendolmetschdienstes verringert. Alle Anrufer, hörgeschädigte wie auch hörende, zahlen nun einheitlich 0,14 Euro pro Minute für den Gebärdendolmetschdienst sowie für den Schriftdolmetschdienst.
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Der Vermittlungsdienst versetzt gehörlose und hörgeschädigte Menschen in die Lage, Telefongespräche führen zu können. Dazu bauen sie eine Video- oder Datenverbindung zu einem Dolmetscher des Vermittlungsdienstes auf, der die gewünschte Person anruft und die empfangene Mitteilung in Lautsprache übersetzt. Andersherum wird der Wortinhalt des Gesprächspartners in Gebärden- oder Schriftsprache übermittelt. Seit Juli 2017 steht der Vermittlungsdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Ausschreibungsverfahren beendet
Anlass für die Gebührensenkung war die öffentliche Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen für die Jahre 2019 bis 2022. Die Tess - Sign & Script - Relay Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH erhielt den Zuschlag für die Erbringung des Dienstes bis Ende 2022.