Bundesnetzagentur muss Transparenz bei Netzent­gel­ten re­du­zie­ren

Präsident Homann: "Rückschlag für Transparenzbemühungen"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 12.12.2018

Die Bundesnetzagentur wird wegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze stark reduzieren.

"Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Rechtsstreit um Datenveröffentlichung

Der Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur gestern verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden aufgegeben, die Transparenz der Netzentgeltregulierung zu erhöhen.

Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten das Vorgehen der Bundesnetzagentur bei der Veröffentlichung noch bestätigt.

Wesentliche Daten können nicht weiter veröffentlicht werden

Die Untersagungsentscheidung des Bundesgerichtshofs umfasst nicht alle, aber wesentliche Daten. So können weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern ist allerdings untersagt.

Die Gerichtsentscheidung hat bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen für die Veröffentlichungspraxis der Bundesnetzagentur. So werden bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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