Mo­ni­to­ring­be­richt 2018 der Bundesnetzagentur und des Bun­des­kar­tell­am­tes

Präsident Homann: "Installierte Kapazität der erneuerbaren erstmals höher als die der konventionellen Energieträger"

Präsident Mundt: "Insgesamt hat die Marktkonzentration bei der konventionellen Stromerzeugung weiter abgenommen – dennoch müssen wir aktuelle Entwicklungen aufmerksam im Blick behalten"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 28.11.2018

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben heute ihren gemeinsamen jährlichen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht.

Stromerzeugung und Großhandelsmärkte weiter im Wandel

"Der Ausbau der Erneuerbaren geht weiter. 2017 war erstmals mehr Erzeugungsleistung aus erneuerbaren als aus konventionellen Energieträgern installiert. Auch der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung steigt weiter. Ihr Anteil am Stromverbrauch betrug 36 Prozent im Jahr 2017", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Insgesamt stieg die in Deutschland installierte Erzeugungskapazität um 5,8 GW auf 217,6 GW an. Hiervon sind 105,1 GW den konventionellen und 112,5 GW den erneuerbaren Energieträgern zuzuordnen.

Die Stromerzeugung lag mit 601,4 TWh auf dem Niveau des Jahres 2016, wobei die Erzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern – insbesondere aus Steinkohlekraftwerken – überproportional sank. Die Erneuerbaren Energien speisten insgesamt 204,8 TWh ein. Die Vermarktung der Erneuerbaren findet mit 78 Prozent mittlerweile weitgehend direkt am Markt statt. Drei Prozent des erneuerbaren Stroms wurden aufgrund von Netzengpässen abgeregelt.

"Die Marktkonzentration bei der konventionellen Stromerzeugung hat auch im Jahr 2017 weiter abgenommen", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Insbesondere hat sich der gemeinsame Marktanteil der größten Erzeuger gegenüber den Vorjahren weiter verringert. Das ist positiv für den Wettbewerb. Dennoch ist es wichtig, dass wir die Marktsituation in Deutschland weiter beobachten. Der nahende Ausstieg aus der Atomkraft, der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien und evtl. Redispatchmärkte sind nur einige Beispiele von vielen, die sich auf die künftige wettbewerbliche Bewertung auswirken können."

Einzelhandelsmärkte und Verbraucher im Fokus

Wie bei der Erzeugung zeigte sich im Jahr 2017 auch auf den Einzelhandelsmärkten für Strom und Gas eine positive Entwicklung hin zu mehr Wettbewerb. "Mehr Wettbewerb bedeutet für die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten und daraus entstehende Preisvorteile", so Andreas Mundt. "Der Marktanteil der absatzstärksten Stromanbieter für Standardlastkunden und für leistungsgemessene Kunden ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken und liegt hier wie auch auf den beiden größten Gaseinzelhandelsmärkten nach wie vor deutlich unter der Schwelle, ab der eine marktbeherrschende Stellung zu vermuten wäre."

Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden ist zum Stichtag 1. April 2018 mit 29,88 ct/kWh stabil (2017: 29,86 ct/kWh). Zur Stabilisierung tragen gesunkene Netzentgelte und stagnierende Umlagen bei. "Für Haushaltskunden ist das durchschnittliche Netzentgelt im Jahr 2018 erstmals seit 2011 wieder gesunken. Es ist fast zwei Prozent niedriger als im Vorjahr", erläutert Homann. "Der Wettbewerb bleibt ein wesentliches Element, wie sich Haushalte gegen steigende Strompreise wappnen können. Wer den Stromanbieter wechselt, kann oft viel Geld sparen. Es ist insofern unverständlich, dass die Wechselquote bei den Stromkunden 2017 stagniert. Bei Gasverträgen ging sie sogar leicht zurück", sagt Homann. Er ergänzt: "Der Anteil der Haushalte in der Grundversorgung sinkt zwar kontinuierlich, liegt aber bei Stromkunden noch immer bei rund 28 Prozent."

Als Vertriebsweg im Energiebereich haben mittlerweile Vergleichsportale, die den Kunden den Vergleich und die Vermittlung von Strom- und Gastarifen anbieten, eine hohe Bedeutung. "Fast jeder vierte Energieversorgungsvertrag von Haushaltskunden wird inzwischen über ein Vergleichsportal vermittelt. Daher ist es wichtig, dass sich Verbraucher auf die Zuverlässigkeit, Objektivität und Transparenz dieser Portale verlassen können", betont Andreas Mundt. Vor diesem Hintergrund hat die beim Bundeskartellamt neu eingerichtete Beschlussabteilung für Verbraucherschutz im Oktober 2017 eine Sektoruntersuchung im Bereich „Vergleichsportale“ eingeleitet. Die Untersuchung beschäftigt sich u.a. mit Vergleichsportalen im Bereich Energie und verfolgt dabei das Ziel, mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufzuklären und zu konkretisieren.

Zuletzt war die Zahl der von Lieferanten beauftragten Stromsperren um rund 13.600 Haushalte gestiegen, im Gasbereich blieb die Zahl der Sperren bei einem leichten Anstieg um rund 200 Haushalte relativ stabil.

Der aktuelle Bericht sowie weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/berichte veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 41 KB)

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