Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen
Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 19.11.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt.
"Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt
", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag
", so Homann weiter.
Durchschnittlicher Zuschlagswert 5,27 ct/kWh
Es wurden 36 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 201 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,27 ct/kWh. In der letzten gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 4,65 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zehn in einem Umfang von 65 Megawatt auf Projekte in Brandenburg.
Verteilernetzausbaugebiete ohne große Auswirkungen
In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden.
Diese Sonderregelung hatte keine Auswirkungen für die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich zwar in den Verteilernetzausbaugebieten, müssen aber nur geringe Modifikationen ihres Gebotswerts hinnehmen, so dass sie auch ohne die Veränderung bezuschlagt worden wären.
1,5-fache Überzeichnung
Insgesamt gingen Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt ein, ausgeschrieben waren 200 Megawatt. Die Wettbewerbsintensität bei den Photovoltaikanlagen ist damit weiterhin hoch und ausreichend. Lediglich zwei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind insgesamt 50 Gebote eingegangen, davon wurde nur eines für Windenergieanlagen an Land abgegeben. Faktisch wirkt die gemeinsame Ausschreibung wie eine zusätzliche PV-Ausschreibung.
Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-2 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht.