EEG-Um­la­ge sinkt im Jahr 2019 auf 6,405 ct/kWh

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 15.10.2018

EEG-Umlage sinkt zum zweiten Mal in Folge bei einem gleichzeitig fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,405 ct/kWh. Sie sinkt damit um knapp 6 Prozent. Bereits seit 2014 liegt die EEG-Umlage auf einem stabilen Niveau, obwohl die EEG gefördert Strommenge in dieser Zeit um 50 % gestiegen ist.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen festgelegt und bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Aktuell liegt die Umlage bei 6,792 ct/kWh.

Rückgang der Umlage durch steigende Börsenstrompreise – Niedrige Kosten für Neuanlagen durch Reformen des EEG

Die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen haben die Kostenentwicklung des EEG stark gedämpft. Mit der Umstellung auf Wettbewerb und Ausschreibungen sind die Förderkosten für neue erneuerbare Energie-Anlagen im Jahr 2019 günstig geworden. Dies trug zum Rückgang der Umlage 2019 bei, der maßgeblich auf die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise zurückzuführen ist.

Ein weiterer dämpfender Effekt für die EEG-Umlage 2019 ist ein hoher Stand des EEG-Umlagekontos. Er betrug zum Stichtag 30. September 3,65 Mrd. Euro. Dieser positive Saldo fließt senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2019 ein.

Erwarteter Zubau für 2019

Für das Jahr 2019 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren­-Anlagen in Höhe von knapp 6 GW.

Die erwartete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien steigt auf 217 TWh. Alles in allem prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2019 einen Gesamtzahlungsanspruch aller Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,1 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,8 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen Liquiditätsrisiken dient, die aus der fluktuierenden Einspeisung erneuerbaren Energien und unerwarteten Entwicklungen, wie z.B. einem sinkenden Börsenstrompreis resultieren. Die Reserve wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6 Prozent belassen.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Dieser ist seit 2013 für private Haushalte im Durchschnitt um 0,4 Prozent pro Jahr und damit langsamer als die allgemeine Inflation von 1,2 Prozent pro Jahr gestiegen. Informationen zur Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden bis einschließlich 2017 finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/energie-rechnungen

Pressemitteilung (pdf / 13 KB)

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