Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken wieder
Zubau von Photovoltaik-Anlagen oberhalb des Ausbaupfads
Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 31.07.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 Prozent pro Monat gekürzt werden.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa
2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt.
Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Januar 2018 bis Juni 2018 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten.
Der Brutto-Zubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.
Die Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht.