Bundesnetzagentur for­dert An­pas­sun­gen bei „Vo­da­fo­ne Pass“

Homann: "Bundesnetzagentur sichert Verbraucherrechte und Netzneutralität"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 15.06.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute bestimmte Bedingungen der Roaming-Nutzung der Tarifoption „Vodafone Pass“ untersagt.

"Vodafone Pass kann weiterhin gebucht werden, jedoch sind Anpassungen für die Nutzung in der EU erforderlich. Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Kritikpunkte der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität hat Vodafone zwischenzeitlich ausgeräumt.

Europäische Roaming-Regelungen

Die Nutzung des Angebots „Vodafone Pass“ ist derzeit nur im Inland unbegrenzt möglich. Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Vodafone muss die Zubuchoption Vodafone Pass daher auch für die Nutzung im europäischen Ausland öffnen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, den Vodafone Pass im EU-Ausland genauso wie zu Hause zu nutzen, das heißt ohne ihr nationales Datenvolumen beim Roaming zu verbrauchen.

Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist zwar grundsätzlich zulässig, das Volumen nach Auffassung der Bundesnetzagentur aber nicht ausreichend. Daher wird die Beschränkung auf 5 GB mit der heutigen Entscheidung untersagt.

Netzneutralität

Die Bundesnetzagentur hatte das Angebot „Vodafone Pass“ auch unter Aspekten der Netzneutralität beanstandet. Vodafone hat das Angebot mittlerweile angepasst; aufgrund dieser Anpassung sieht die Bundesnetzagentur derzeit keine Notwendigkeit, das Verfahren weiter zu verfolgen.

Anders als beim Zero Rating-Angebot „StreamOn“ der Telekom wird Videoverkehr bei „Vodafone Pass“ derzeit nicht gedrosselt. Vodafone behält sich aber vor, dass Videoverkehr auf SD-Qualität beschränkt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Vodafone insbesondere den Ausgang des StreamOn Gerichtsverfahrens berücksichtigen wird. Vodafone hat erklärt, dass die Bundesnetzagentur drei Monate vor Einführung einer Video-Beschränkung informiert wird. Die Bundesnetzagentur hätte ausreichend Zeit, eine unzulässige Videodrossel zu untersagen.

Änderungen und Veröffentlichungen des Service Provider Vertrages

„Vodafone Pass“ war ursprünglich so ausgestaltet, dass Inhalteanbieter ohne eine App nicht teilnehmen können. Dritte hatten im Verfahren geltend gemacht, dass dies eine Hürde darstellen und die Wettbewerbschancen dieser Inhalteanbieter sowie die Medienvielfalt beeinträchtigt werden könnte. Vodafone hat inzwischen eine geänderte Version des Service Provider Vertrages vorgelegt, der die Bedenken ausräumt. Der Vertrag ist auch auf der Homepage von Vodafone veröffentlicht.

Die Anforderungen der Bundesnetzagentur an eine transparente, offene und diskriminierungsfreie Teilnahme an „Vodafone Pass“ sind nunmehr erfüllt.

Verfahren

Bei der Tarifoption „Vodafone Pass“ handelt es sich um ein sogenanntes Zero-Rating-Produkt, bei dem das durch Partnerdienste verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivvolumen des Grundtarifs angerechnet wird. Diese Dienste können Audio-, Video- und Chat-Dienste aber auch soziale Netzwerke umfassen.

Die Bundesnetzagentur hat seit Oktober 2017 Ermittlungen durchgeführt, ob das Angebot „Vodafone Pass“ gegen die Roaming-, Netzneutralitäts- und Transparenzvorgaben verstößt. Sie hat im Verfahren sowohl der Vodafone GmbH als auch Marktteilnehmern, Verbänden, dem Bundeskartellamt, den Landesmedienanstalten und Verbraucherverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Pressemitteilung (pdf / 612 KB)

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