Bundesnetzagentur veröffentlicht installierbare Version der Breitbandmessung
Homann: "Desktop-App vereinfacht für Verbraucher Überprüfung der vereinbarten Downloadraten im Festnetz
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Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 02.05.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute eine installierbare Version ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Nun kann auf einfache Art eine Mindestanzahl von Einzelmessungen durchgeführt und in einem Protokoll festgehalten werden. Die Testergebnisse können von Verbrauchern zum Nachweis nicht vertragskonformer Leistungen gegenüber ihrem Anbieter genutzt werden.
"Die Desktop-App ermöglicht die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Download-Datenübertragungsraten im Festnetz. Die Messergebnisse sollen Verbrauchern bei der Argumentation gegenüber ihrem TK-Anbieter helfen
", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Desktop-App ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der TK-Branche. Mit der App ist es möglich, innerhalb kurzer Zeit die erforderlichen Messungen durchzuführen und mit belastbaren Ergebnissen auf ihren Anbieter zuzugehen
", betont Homann.
Die Messungen sind manuell durchzuführen. Dies ermöglicht ein deutliches Mehr an Kontrolle über die Messumgebung und damit eine höhere Rechtssicherheit. Bei automatisierten Messungen können ungewollte parallele Datenverkehre auftreten, z. B. durch paralleles Streaming von Filmen, die einen negativen Einfluss auf die Messungen haben können.
Störende Einflüsse der Endkundenmessumgebung werden wenn möglich technisch ausgeschlossen, z. B. Messungen mittels WLAN am Endgerät, bzw. die Nutzerinnen und Nutzer werden deutlich vor den Messungen auf mögliche Fehlerquellen hingewiesen.
Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz
Nach den europarechtlichen Regelungen gilt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen und der angegebenen Leistung als nicht vertragskonform. Bereits im Juli 2017 hatte die Bundesnetzagentur eine Mitteilung hierzu veröffentlicht.
Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download
- nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
- die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Die Mitteilung enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser soll mittels installierbarer Version der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung vorgenommen werden.
Marktkonsultation zur Desktop-App
Der jetzigen Veröffentlichung der installierbaren Version ist ein umfangreicher Konsultationsprozess mit den Marktteilnehmern vorausgegangen. So hat die Bundesnetzagentur im Sommer des vergangenen Jahres einen Workshop durchgeführt, um die Anforderungen an die Desktop-App mit dem Markt zu diskutieren. Darüber hinaus wurde Ende 2017 eine Testversion zur Verfügung gestellt.
Alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeiten umfangreich genutzt und sich aktiv in den Prozess eingebracht. Viele Vorschläge wurden bei der nun vorgelegten finalen Fassung der Desktop-App berücksichtigt.
Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Aspekte der installierbaren Version hat sich die Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausgetauscht und insbesondere die Datenschutzbestimmungen mit dieser abgestimmt.
Die von der zafaco GmbH entwickelte Desktop-App kann unter www.breitbandmessung.de heruntergeladen werden. Auf der Internetseite stehen zudem einen Beschreibung sowie umfangreiche FAQ zur Verfügung. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Anliegen gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu unterstützen.