Bundesnetzagentur un­ter­sucht Markt­ver­hält­nis­se im UKW-Markt

Homann: "Marktbeherrschende Unternehmen sind der Regulierung zu unterwerfen"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 27.04.2018

Die Bundesnetzagentur hat jetzt den neuen Eigentümern und Betreibern von UKW-Antennen sowie der Media Broadcast GmbH förmliche Auskunftsersuchen zugestellt, um die Marktverhältnisse im UKW-Markt zu ermitteln.

"Wir wollen zügig klären, ob und welche Anbieter für den Zugang zu UKW-Antennen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Diese Anbieter wären einer Regulierung zu unterwerfen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden darauf achten, dass der seit dem Verkauf der UKW-Antennen andauernde Streit über deren Nutzung nicht auf dem Rücken der Radiohörerinnen und –hörer ausgetragen wird. Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren entschieden, den UKW-Markt für den Wettbewerb zu öffnen. Der Wille des Gesetzgebers darf nicht durch den Antennenverkauf konterkariert werden. Deshalb habe ich die Erwartung, dass die Marktakteure parallel zu unseren Aktivitäten weiterhin gemeinsam konstruktiv nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Sie haben es selbst in der Hand, ob und inwieweit wir am Ende Regulierungsentscheidungen treffen müssen."

Marktmacht als Voraussetzung für Regulierung

Die neuen Antenneneigentümer müssten dann reguliert werden, wenn sie in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten über beträchtliche Marktmacht verfügen. Ihnen könnte dann auferlegt werden, anderen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren UKW-Antennen zu regulierten Entgelten zu gewähren. Das Auskunftsersuchen dient der Ermittlung der Marktverhältnisse.

"Wir werden uns bei unseren Ermittlungen das Agieren der einzelnen Akteure anschauen und dann entscheiden, ob und wie im konkreten Fall reguliert werden muss. Dabei haben wir im Blick, dass bis Ende Juni 2018 alle Entscheidungen vorliegen müssten, damit eine erneuter Drohung mit einer Abschaltung, wie sie die Media Broadcast Anfang April ausgesprochen hatte, nicht noch einmal vorkommt", so Homann abschließend.

Pressemitteilung (pdf / 124 KB)

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