Er­geb­nis­se der zwei­ten Aus­schrei­bung für Offs­ho­re-Wind­parks

Präsident Homann: "Bau zusätzlicher Anbindungsleitung in der Nordsee nicht erforderlich"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 27.04.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks verkündet.

"Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt über dem Wert der ersten Ausschreibung. Dieses Ergebnis spiegelt die veränderte Wettbewerbssituation gegenüber der ersten Ausschreibung wider. Gleichwohl erhalten auch in dieser Runde wieder Gebote von 0 Cent einen Zuschlag", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ein weiteres erfreuliches Ergebnis der zweiten Ausschreibung ist, dass die freien Kapazitäten auf mehreren vorgesehenen Anbindungsleitungen nun fast vollständig ausgenutzt werden, was unnötige Leerstandskosten vermeidet", so Homann.

Durchschnittlicher Zuschlagswert über dem Wert der ersten Runde

Mit 4,66 Cent/kWh liegt der mittlere gewichtete Zuschlagswert über dem entsprechenden Wert der ersten Ausschreibung 2017 von 0,44 Cent/kWh. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vergleich zur ersten Ausschreibung weniger Gebote abgegeben wurden, da nur bestehende Projekte teilnehmen konnten, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten. Zudem waren, anders als in der ersten Ausschreibung, Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach dieser sogenannten „Ostseequote“ waren von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Ergebnisse der Ausschreibung

Unter Berücksichtigung des verfügbaren Ausschreibungsvolumens von 1.610 Megawatt und der noch freien Kapazität der Anbindungsleitungen konnten sechs Gebote bezuschlagt werden. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 9,83 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 4,66 ct/kWh. Von den bezuschlagten Projekten liegen jeweils drei in der Nord- bzw. Ostsee. Eine Losentscheidung zwischen Geboten mit dem selben Gebotswert war nicht erforderlich.

Mit dem Zuschlag erhalten die Projekte nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben.

Ende der Übergangsphase

Mit der jetzt abgeschlossenen zweiten Ausschreibung endet die sogenannte Übergangsphase, in der insgesamt 3.100 Megawatt unter bestehenden Projekten ausgeschrieben worden waren. Als "bestehende Projekte" gelten Offshore-Windparks, die bereits vor dem 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde.

Für Offshore-Windparkprojekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, erfolgt die Ausschreibung ab 2021 im sogenannten "zentralen Modell".

Weitere Informationen zum Ergebnis der zweiten Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See sind unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-18-001 veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 97 KB)

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