Bundesnetzagentur star­tet zwei­te Aus­schrei­bung 2018 für Win­d­ener­gie an Land

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 06.03.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres für Windenergieanlagen an Land eröffnet.

Ausschreibungsvolumen unter 700 Megawatt

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670.161 Kilowatt, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 Megawatt abgezogen werden musste. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 222.713 Kilowatt bezuschlagt werden.

Gebotstermin dieser Ausschreibung ist der 1. Mai 2018. Das Höchstgebot beträgt 6,3 Cent/kWh – abzugeben für den Referenzstandort, so dass die Höhe der später für den tatsächlichen Standort zu gewährenden tatsächlichen Zahlungen abweichen kann. Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.

Genehmigung ist Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.

Da der 1. Mai 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich das Ende der Abgabefrist. Bieter können ihre Gebote bis Mittwoch, den 2. Mai 2018, 24:00, abgeben. Entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen zu dieser zweiten Ausschreibungsrunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-2.

Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Ausschreibungen und zur Bestimmung der Höhe der Zahlungen für Strom aus Erneuerbaren Energien sind veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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