Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind und Solar zum Gebotstermin 1. Februar 2018 bekannt
Homann: "Ausschreibungen bewähren sich zur Preisfindung
"
Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 20.02.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2018 erteilt. Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren.
"Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind
", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,6 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist
", so Homann weiter.
"Mit dem Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde haben sich die Solarausschreibungen als Preisfindungselement erneut bewährt
", stellt Homann fest. "Die hier erfolgten Ausschlüsse von Geboten wegen Form- und Fristmängeln sind allerdings vermeidbar. Uns sind da leider die Hände gebunden: Wenn solche Fehler gemacht werden, müssen wir die Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen
", ergänzt Homann.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land waren mit Spannung erwartet worden, da auch die Bürgerenergiegesellschaften erstmals nur mit einer Genehmigung teilnehmen konnten.
Diesmal wurde die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt nur knapp überzeichnet: Es gingen 132 Gebote mit einem Umfang von 989 Megawatt ein.
Davon erhielten 83 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt einen Zuschlag. 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Länder mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.
Insgesamt mussten lediglich zwei Gebote für Windenergieanlagen an Land ausgeschlossen werden. Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,60 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh.
Ausschreibung für Solaranlagen
Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 79 Gebote mit einem Umfang von 546 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 200 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt konnte die Bundesnetzagentur 24 Zuschläge erteilen, davon gingen elf an Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (zehn nach Bayern, einer nach Baden-Württemberg).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,29 bis 5,06 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,33 ct/kWh (Vorrunde 4,91 ct/kWh).
Es mussten 16 Gebote für Solaranlagen ausgeschlossen werden, davon zehn wegen verspätetem Eingang der Gebote oder von Zahlungen.
Weitere Verfahrensschritte
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-1 und www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-1).
In Kürze werden an diesen Stellen auch Hintergrundpapiere mit weiteren Statistiken veröffentlicht.
Die nächste Ausschreibung für die beiden Technologien ist die gemeinsame Ausschreibung am 1. April 2018. Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018; der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.