Realisierungsrate der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- Freiflächenanlagen
Homann: "Trend verstetigt sich; mehr als 90 Prozent der bezuschlagten Projekte wurden realisiert
"
Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 09.01.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass gut 90 Prozent der in der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezuschlagten Projekte errichtet wurden und für diese Projekte rechtszeitig Anträge auf Förderberechtigung gestellt wurden.
"Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie Anlagen errichten und betreiben können
", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Leider wurden für einige Projekte die Anträge auf Förderberechtigung trotz Hinweis nicht rechtzeitig gestellt.
"
40 Förderberechtigungen ausgestellt
Für die Ausstellung einer Förderberechtigung muss die Anlage in Betrieb genommen worden sein und der Antrag auf Förderberechtigung gestellt werden. Hierzu haben Bieter nach Zuschlagserteilung zwei Jahre Zeit.
Insgesamt wurden 40 Förderberechtigungen für Projekte der dritten Ausschreibungsrunde ausgestellt. In vier Fällen wurde die Frist versäumt und die Anträge verspätet gestellt. Die Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung sieht in diesen Fällen zwingend das Erlöschen der Zuschläge vor. Außerdem fällt für nicht realisierte Zuschlagsmengen eine Strafzahlung zugunsten des EEG-Kontos an. Die betroffenen Anlagen können jetzt nur noch gefördert werden, wenn sie erneut einen Zuschlag erhalten.
Hohes Wettbewerbsniveau führt zu sinkenden Zuschlagspreisen
Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Der Zuschlagswert in der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- Freiflächenanlagen zum Gebotstermin am 1. Dezember 2015 betrug 8 ct/kWh und wurde im Einheitspreisverfahren ermittelt.
Viele Projektentwickler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht ihre Projekte auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant. Dabei ist ein geringer Abschlag bei der Förderhöhe hinzunehmen. Diese Flexibilität hat erheblich zur hohen Realisierungsrate in der dritten Ausschreibungsrunde beigetragen.
Das hohe Wettbewerbsniveau aller bisherigen Photovoltaik-Ausschreibungen führt zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen. Beginnend mit der ersten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im April 2015 mit einem Zuschlagspreis von 9,17 ct/kWh - bis aktuell zu einem Zuschlagspreis von 4,91ct/kWh in der Photovoltaik-Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Oktober 2017.