Bundesnetzagentur legt Ent­wurf für 5G-Fre­quen­zauk­ti­on vor

Homann: "Erster Schritt für die Einführung von 5G"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 17.09.2018

Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat der Bundesnetzagentur vorgelegt. Der Beirat berät am 24. September über den Entwurf. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen.

Das Papier umfasst auch Regelungen zu der Versorgungsauflage, den Diensteanbietern und zum Nationalen Roaming. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, nimmt zu den wichtigsten Punkten Stellung:

"Wir planen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Beispielsweise haben wir die geltenden Auflagen bei der Datenübertragungsrate verdoppelt."

"Wir werden in den nächsten Jahren weitere Frequenzen vergeben, insbesondere auch solche, die für die Versorgung der Fläche besser geeignet sind", so Homann weiter. "Der Ausbau der Netze bleibt eine dauerhafte Aufgabe."

"Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G Technologie bereits jetzt ist unverhältnismäßig teuer. In Zukunft werden die Kosten für den weiteren Ausbau sinken, weil es dann mehr Glasfaserleitungen und auch für die Fläche geeignetere Frequenzen geben wird. Die Frequenzen, die wir jetzt vergeben, sind Kapazitätsfrequenzen mit nur kurzen Reichweiten."

"Bei der anstehenden Frequenzvergabe sollen Autobahnen und Bundesstraßen mit 100 Megabit Datengeschwindigkeit pro Sekunde bis Ende 2022 versorgt werden. Über die Auflage für die Haushalte wird zusätzlich ein großer Teil aller Straßen versorgt. Dies ist ein erster Schritt. In den nächsten Jahren werden weitere Frequenzen dazukommen, die einen weiteren Ausbau ermöglichen", führt Homann weiter aus. "Für das automatisierte Fahren haben wir bereits Frequenzen bereitgestellt, damit sich Fahrzeuge erkennen oder mit der Straße kommunizieren", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Wir gehen mit unseren Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen. Wir verpflichten jeden Anbieter bis Ende 2022 mindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufzubauen. Wir sprechen also beispielsweise bei drei Anbietern von 1500 Stationen in Deutschland, mit denen der neue Mobilfunkstandard eingeführt werden muss. Außerdem müssen die Anbieter jeweils weitere 500 Masten aufstellen, mit denen sie mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern."

"Was nationales Roaming betrifft, öffnen wir den Unternehmen die Tür für Kooperationen in unterversorgten Gebieten", so Homann weiter. "Es ist rechtlich nicht möglich, die Unternehmen zu verpflichten, Dritte aufs Netz zu lassen und die Preise zu diktieren. Große Kosteneinsparungen in ländlichen Gebieten sind aber dennoch machbar."

"Die Diensteanbieter leisten einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb. Es ist rechtlich nicht möglich, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Wir sagen daher sehr deutlich: Die Unternehmen müssen verhandeln", bekräftigt Homann.

"Wir brauchen ambitionierte, aber realistische Ziele. Wir sind in der Verantwortung gerichtsfeste Versorgungsauflagen vorzugeben", so Homann abschließend.

Zeitlicher Ablauf

Der Beirat der Bundesnetzagentur berät am 24. September über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion. Nach der Beiratsbefassung ist eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geplant. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Den Entwurf der Bundesnetzagentur zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion finden Sie auf unserer Website: www.bundesnetzagentur.de/5G-Frequenzauktion.

Pressemitteilung (pdf / 57 KB)

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