EEG-Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab 2018
Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 31.08.2017
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen zum 1. Januar 2018 um 2,4 Prozent gekürzt wird. Dies betrifft somit Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandschutz fallen.
Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liegt mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau im Bezugszeitraum von August 2016 bis Juli 2017.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist im EEG eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant blieben oder sogar angehoben würden.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a.