Bun­des­netz­agen­tur ver­öf­fent­licht Be­darf an An­la­gen nach § 13k En­WG

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 31.05.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bedarf an Anlagen als besondere netztechnische Betriebsmittel in Süddeutschland in Höhe von 1,2 Gigawatt festgestellt.

Die Bundesnetzagentur hält einen Neubau solcher Anlagen für angezeigt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Netzbetrieb erhalten zu können. Durch diese besonderen netztechnischen Betriebsmittel in den süddeutschen Bundesländern wird die Zuverlässigkeit der Stromversorgung in ganz Deutschland gestärkt.

Bedarf bestätigt

Die Bundesnetzagentur hat die Bedarfsermittlung der Übertragungsnetzbetreiber vom Februar 2017 überprüft, in der diese eine Vorhaltung von „etwa 2 Gigawatt“ für sinnvoll erachtet haben. Solche Anlagen zur Netzstabilisierung sind auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur erforderlich, um den besonderen Herausforderungen vor Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen. Die Anlagen dürfen nicht am Strommarkt eingesetzt werden. Sie dienen nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage.

Die Bundesnetzagentur hat einen Bedarf in Höhe von 1,2 Gigawatt bestätigt. Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber beruhen nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen.

Anlagen sollen Netz nach Ausfällen stabilisieren

Die Anlagen sollen als Betriebsmittel der Übertragungsnetzbetreiber das Netz nach Ausfällen schnellstmöglich wieder in einen sicheren Zustand bringen. Der Neubau ist insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeit sinnvoll, mit der Anlagen reagieren können müssen, wenn Netzelemente ausgefallen sind.

Über den Standort der Anlagen enthält der Bericht der Bundesnetzagentur keine Aussagen. Im Grundsatz erweisen sich aus Sicht des Stromnetzes alle auf süddeutsche Netzknoten wirkende Anlagen als geeignet.

Berechnungen auf Basis einer Langfristanalyse

Die Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bauen auf den Annahmen der so genannten Langfristanalyse auf, in der der voraussichtlich erforderliche Bedarf an Redispatch und Reservekapazitäten im Zeitraum 2022/2023 untersucht wurde. Dabei geht es darum, ob das Netz die erwarteten Stromflüsse auch dann noch sicher transportieren kann, falls ein Betriebsmittel ausfallen sollte. Hier wird Redispatch „präventiv“, d.h. bereits vor Eintritt eines Ausfalls eingesetzt. Die Langfristuntersuchungen der Übertragungsnetzbetreiber haben ergeben, dass dieses Sicherheitsniveau mit den in 2022 zur Verfügung stehenden Anlagen gewährleistet werden kann.

Im Unterschied dazu geht es im vorliegenden Zusammenhang darum, welche Maßnahmen notwendig sind und zur Verfügung stehen, wenn tatsächlich ein Netzelement ausgefallen ist. Die Bedarfsbestimmung betrifft also die notwendigen Anlagen, um das Übertragungsnetz nach konkretem Eintritt eines Fehlers wieder in einen sicheren Zustand zurückzuführen. Dieser Redispatch wird als „kurativ“ bezeichnet.

Die Regelung des § 13k EnWG steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission. Daraus kann sich (geringer) gesetzgeberischer Anpassungs- bzw. Konkretisierungsbedarf ergeben.

Der Bericht der Bundesnetzagentur ist im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/netzreserve veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

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