Zum 1. Ok­to­ber 2017 sin­ken die För­der­sät­ze für Win­d­ener­gie an Land

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 31.05.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2017 gekürzt wird. Dies betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen, und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden.

Für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober 2017 ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich. Dieser lag in diesem Betrachtungszeitraum bei 4.676 Megawatt. Da der Zubau oberhalb von 3.500 Megawatt lag, greift die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent.

Bewegt sich der Zubau von Windenergieanlagen an Land nah am gesetzlichen Ausbaupfad, ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, falls der Zubau den Ausbaupfad deutlich überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben werden.

Die Absenkung der anzulegenden Werte für Biomasseanlagen wurde mit dem EEG 2017 unabhängig vom Zubau festgelegt und wird von der Bundesnetzagentur nicht berechnet.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land wird quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a zu finden.

Pressemitteilung (pdf / 28 KB)

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