Bun­des­netz­agen­tur ver­langt Än­de­run­gen am Netz­ent­wick­lungs­plan Gas

Homann: "Bestätigung nur des notwendigen Ausbaus schützt Verbraucher vor unnötigen Kosten"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 26.07.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas für 2026 verlangt.

"Mit den Änderungen schützen wir die deutschen Gaskunden vor unnötigen Kosten", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Teure Ausbaumaßnahmen im deutschen Gasnetz sollen erst realisiert werden, wenn sie sicher erforderlich sind."

Bundesnetzagentur bestätigt 112 Maßnahmen

Die Bundesnetzagentur hält im deutschen Gasnetz 112 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 3,9 Mrd. Euro für erforderlich. Sie umfassen einen Leitungsausbau von 822,6 km und einen Verdichterausbau von 429 Megawatt.

Die Fernleitungsnetzbetreiber hatten in ihrem Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 122 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 vorgeschlagen. Dabei waren gegenüber dem Netzentwicklungsplan Gas aus dem Jahr 2015 neue 42 Maßnahmen hinzugekommen. Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen dienen vor allem der Marktraumumstellung von niederkalorischem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas, dem Anschluss von neuen Gaskraftwerken sowie der Ableitung von Gas aus der geplanten Nord Stream-Erweiterung.

Herausnahme unsicherer Maßnahmen

Fünf Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Nord Stream und sind nach Einschätzung der Bundesnetzagentur noch zu unsicher. Sie sollen erst dann in den Netzentwicklungsplan Gas aufgenommen werden, wenn Genehmigungen für den Bau der Nord Stream-Erweiterung vorliegen.

Daneben weisen drei Maßnahmen noch nicht den erforderlichen Präzisierungsgrad für eine Bestätigung durch die Bundesnetzagentur auf. Schließlich sind zwei weitere Maßnahmen nach Aussage der Fernleitungsnetzbetreiber auf der Grundlage inzwischen aktualisierter Planungen nicht mehr erforderlich.

Demgegenüber gibt die Bundesnetzagentur den Fernleitungsnetzbetreibern auf, ein zusätzliches Investitionsprojekt in den Netzentwicklungsplan Gas aufzunehmen.

Bundesnetzagentur prüft Netzentwicklungsplan Gas

Der Netzentwicklungsplan Gas wird alle zwei Jahre von den Fernleitungsnetzbetreibern erstellt und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Den von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf hat die Bundesnetzagentur mit den Netznutzern konsultiert. Die Ergebnisse der Konsultation sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die FNB verbindlich.

Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2016-2026.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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