Bundesnetzagentur be­stä­tigt Netz­ent­wick­lungs­plä­ne 2017-2030 mit Um­welt­be­richt

Homann: "Langfristig erforderlichen Stromnetzausbau mit kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen flankieren"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 22.12.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzentwicklungsplan und den Offshore-Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 bestätigt. Zu den darin enthaltenen Projekten hat sie außerdem einen Umweltbericht veröffentlicht.

"Wir halten alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans weiterhin für erforderlich. Diese müssen zügig umgesetzt werden, damit der Umbau der deutschen Energieversorgung bewältigt werden kann", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für die Zwischenzeit haben wir außerdem kurzfristig realisierbare Maßnahmen bestätigt, mit denen wir Netzengpässen bis zur Realisierung der wichtigsten Ausbauvorhaben besser begegnen können", so Homann weiter.

96 von 165 Vorhaben bestätigt

Die Bundesnetzagentur hat insgesamt 96 der 165 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 umfasst damit im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 1.000 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist.

Von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur bestätigt wurden weitere schnell realisierbare Phasenschieber. Dabei handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die eine gezieltere Steuerung des elektrischen Lastflusses im Übertragungsnetz erlauben und Netzengpässe verringern können.

16 neue Vorhaben

Die Bundesnetzagentur schlägt 16 neue Vorhaben zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vor. Diese Vorhaben sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig. In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber auch über den bereits seit mehreren Jahren diskutierten Ausbau des Wechselstromnetzes zwischen Hessen, Thüringen und Bayern entscheiden. Netztechnisch und mit Blick auf die Umweltauswirkungen sind bei den betroffenen Projekten (P43 und P44) jeweils verschiedene alternative Lösungen denkbar. Welche der Alternativen vorzugswürdig sind, wird zunächst vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan und im zweiten Schritt der konkrete Trassenverlauf in den Planungsverfahren entschieden. Die Bundesnetzagentur stellt dem Bundestag die nach heutigem Stand verfügbaren Informationen ergebnisoffen zur Verfügung.

Offshore Netzentwicklungsplan

Für die Anbindung von Offshore-Windparks bestätigt die Bundesnetzagentur für den Zeitraum zwischen 2026 und 2030 je zwei weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee. Zusammen mit den bereits in vorangegangenen Offshore-Netzentwicklungsplänen bestätigten Leitungen sind damit insgesamt fünf Anbindungen in der Ostsee und drei in der Nordsee bestätigt.

Umweltbericht mit mehr Alternativenprüfungen

Zusammen mit der Bestätigung der Netzentwicklungspläne hat die Bundesnetzagentur auch einen überarbeiteten Umweltbericht veröffentlicht. Er beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen der bestätigten Netzausbauprojekte.

Der Umweltbericht enthält im Vergleich zu seinen Vorgängern mehr Prüfungen von Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzem als auch zu einzelnen Maßnahmen. Durch den transparenten Vergleich von Alternativen können die Betroffenen vor Ort maßgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.

Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus.

Im Rahmen dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur über 15.000 Stellungnahmen. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidungsfindung geprüft. Die Bundesnetzagentur begleitete die Konsultation zudem mit Informationsveranstaltungen in fünf Städten in ganz Deutschland.

Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan

Die bestätigten Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Bei seiner Entscheidung dient der Umweltbericht als weitere Erkenntnisquelle. Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind zu finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.netzausbau.de/2030-nep-ub.

Einen Erklärfilm zum Netzentwicklungsplan und weiteren Themen des Netzausbaus finden Sie auf unserem YouTube-Kanal unter: www.youtube.com/watch?v=j8-o-Ekz4T8&feature=youtu.be.

Pressemitteilung (pdf / 37 KB)

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