Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028
Homann: "Bundesnetzagentur legt Grundlage für angemessene Gasnetzplanung
"
Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 12.12.2017
Die Bundesnetzagentur hat heute den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 mit geringfügigen Änderungen bestätigt.
"Wir stellen mit einer umfassenden Beteiligung des Marktes sicher, dass die Planung des Gasnetzausbaus gesamtwirtschaftlich angemessen erfolgt
", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir haben den Fernleitungsnetzbetreibern aufgegeben, die geplanten Maßnahmen transparenter darzustellen. Damit erleichtern wir es den Bürgerinnen und Bürgern, sich über die geplanten Projekte in ihrer Region zu informieren
", so Homann weiter.
Grundlage für Gasnetzentwicklung
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2028. Er enthält Annahmen dazu, wie sich die Gewinnung, die Versorgung und der Verbrauch von Gas in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Der Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet, mit der Öffentlichkeit konsultiert und dann der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt.
Versorgungssicherheit vorrangig
Die Fernleitungsnetzbetreiber werden im Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 erstmalig ein geplantes Flüssiggas- (LNG-)Terminal in Deutschland am Standort Brunsbüttel berücksichtigen.
Neben der Umstellung der heute mit niederkalorischem L-Gas versorgten Gebiete auf hochkalorisches H-Gas wird im Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 vor allem die Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle spielen. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden daher untersuchen, welcher Netzausbau sich ergäbe, falls die TENP I-Pipeline längere Zeit ausfiele. An dieser für die Versorgung Süddeutschlands wichtigen Gas-Pipeline finden zurzeit Wartungsarbeiten statt. Die Bundesnetzagentur hat den Fernleitungsnetzbetreibern aufgegeben, auch zu dieser Variante die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Netzentwicklungsplan folgt 2018
Auf der Grundlage des Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber nunmehr den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2018-2028. Diesen legen sie der Bundesnetzagentur zum 1. April 2018 vor. Auch dieser wird mit der Öffentlichkeit konsultiert werden und bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 und die Entscheidung der Bundesnetzagentur sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2018.