Ers­ter Un­ter­su­chungs­rah­men für Su­e­dOst­Link in Bay­ern fest­ge­legt

Homann: "Weiterer Meilenstein im Genehmigungsverfahren des SuedOstLinks"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 09.10.2017

Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt Hof bis zum Raum Schwandorf des Gleichstromvorhabens SuedOstLink festgelegt.

"Der Untersuchungsrahmen wurde erstellt auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Antragskonferenzen in der Region", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Er bildet die Grundlage für die von den Übertragungsnetzbetreibern noch durchzuführenden Untersuchungen", so Homann weiter. "Erst danach können wir über einen Trassenkorridor für SuedOstLink entscheiden."

Keine Freileitungsprüfverlangen

Der Untersuchungsrahmen trifft unter anderem Vorgaben für die Raumverträglichkeitsstudie und die Strategische Umweltprüfung. So wird insbesondere die Untersuchung von weiteren Bündelungsoptionen mit Autobahnen und Höchstspannungsleitungen, wie beispielsweise der Bundesautobahn 93 und des Ostbayernrings, auferlegt. Weitere Schwerpunkte der Festlegungen betreffen die Schutzgüter Wasser und Boden sowie die Belange der Landwirtschaft.

Der SuedOstLink soll vorrangig als Erdkabel verwirklicht werden. Nur ausnahmsweise kann auf einem Abschnitt eine Freileitung zum Tragen kommen. Ein Freileitungsprüfverlangen, das durch eine Gebietskörperschaft geäußert werden konnte, gab es in diesem Abschnitt aber nicht.

Aufgabe der Vorhabenträger ist es, den Antrag bis zum 2. Quartal 2018 zu vervollständigen.

Antragskonferenzen in Weiden und Hof

Zur Erstellung des Untersuchungsrahmens hat die Bundesnetzagentur im Mai und Juni 2017 öffentliche Antragskonferenzen in Weiden und Hof durchgeführt. Im Rahmen der Konferenzen hat die Bundesnetzagentur viele hilfreiche Hinweise aus der Region von den Bürgern und Behörden erhalten.

Der Antrag auf Bundesfachplanung für diesen Abschnitt vom Raum Hof zum Raum Schwandorf wurde am 29. März 2017 durch die 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH bei der Bundesnetzagentur gestellt. Im Antrag werden ein Trassenkorridorvorschlag und Alternativen benannt.

Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann Gegenstand weiterer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Den Antrag und weitere Informationen hierzu sind zu finden unter: www.netzausbau.de/vorhaben5-c.

Pressemitteilung (pdf / 49 KB)

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