Bundesnetzagentur star­tet zwei­te Aus­schrei­bung für Win­d­ener­gie­an­la­gen an Land

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 07.06.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. August 2017 gestartet.

"Nachdem in der ersten Runde überwiegend Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich waren, dürfen wir gespannt sein, ob sich dies auf das Bieterverhalten auswirkt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Wir hoffen, dass die Ausschlussquote auf dem gezeigten niedrigen Niveau bleibt."

Gebote für diese Ausschreibung können bis zum 1. August 2017 abgegeben werden. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot wie in der ersten Runde 7 ct/kWh – abzugeben ist der Wert für einen Referenzstandort. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 1.000 Megawatt und ist damit um 200 Megawatt größer als in der Runde zuvor. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können im August maximal 322 Megawatt bezuschlagt werden.

Teilnahmevoraussetzung für Gebote zu Windenergieanlagen an Land ist grundsätzlich, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur drei Wochen vor dem Gebotstermin registriert wurde. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ausschreibung hat die Bundesnetzagentur ein Hinweispapier herausgegeben, in dem potentielle Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden. Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst worden ist, sind nur noch Meldungen dorthin möglich. Das Ende der Meldefrist der Genehmigungen für diese Ausschreibungsrunde ist der 11. Juli 2017. Die installierte Leistung der eingegangenen Genehmigungen wird zeitnah nach dem Ende der Meldefrist bekanntgegeben.

Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.

Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen17-2 veröffentlicht. Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens einschließlich der Besonderheiten für Bürgerenergiegesellschaften und deren Zuschläge findet sich unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen.

Pressemitteilung (pdf / 30 KB)

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