Ping Anrufen wird Riegel vorgeschoben
Homann: "Wir drehen den Geldhahn zu!
"
Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 04.12.2017
Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teuere Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden. Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor
", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher.
"
Lockanrufe haben Rückruf zum Ziel
Ping-Calls bezeichnen Lockanrufe. Das Handy klingelt nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte.
Die nun angeordnete Preisansage für auffällige Länder weist den Anrufer vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hin, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat. So kann der Verbraucher den Rückruf rechtzeitig abbrechen,ohne dass für ihn Kosten entstehen.
Internationale Vorwahlen werden mit Ortsvorwahlen verwechselt
Die betroffenen Mobilfunkkunden gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.
"Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, so können sie künftig das Gespräch abbrechen, ohne dass für sie Kosten entstehen
", sagt Homann weiter. "Die Umgehung des deutschen Verbraucherschutzniveaus nehmen wir nicht hin.
"
Beschwerdehoch im Oktober und November
Allein im Oktober diesen Jahres gingen etwa 30 000 Beschwerden bei der Behörde ein. Im November 2017 sind bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Mehrere Euro pro Minute
Wenn man die Nummer zurückruft erreicht man häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.
Betroffene Ländervorwahlen
Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung für folgende Ländervorwahlen umsetzen:
Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)
Hinweise der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.
Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.
Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.