Netz­re­ser­ve­be­darf für die kom­men­den zwei Jah­re

Homann: "Netzreserve erforderlich für sicheren Netzbetrieb"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 02.05.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzreservebedarf für das kommende Winterhalbjahr und das Jahr 2018/2019 bestätigt.

  • Für den Winter 2017/2018 müssen die Übertragungsnetzbetreiber über die bereits gesicherten Reserven hinaus noch eine Leistung in Höhe von 1.600 Megawatt beschaffen.
  • Im Jahr 2018/2019 sinkt der Netzreservebedarf voraussichtlich deutlich und kann durch bereits gesicherte Netzreservekraftwerke aus Deutschland gedeckt werden.

Es wird nach wie vor Netzreserve benötigt, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten – vorübergehend auch in nennenswertem Umfang. Dies verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus,“ erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Im nächsten Jahr ist jedoch mit einer deutlichen Entspannung zu rechnen. Hierzu trägt insbesondere eine Engpassbewirtschaftung zu Österreich bei. Eine echte Trendwende ist jedoch erst zu erwarten, wenn nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke der erforderliche Netzausbau realisiert worden ist.

Netzreservebedarf für den Winter 2017/2018

Die Analysen weisen für den Winter 2017/2018 einen Bedarf an Reserveleistung in Höhe von 10.400 Megawatt aus. Dieser kann weitestgehend aus dem Bestand an Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Hierzu zählen Kraftwerke aus Deutschland mit 5.700 Megawatt Kapazität und bereits kontrahierte Kraftwerke aus dem Ausland mit 3.100 Megawatt Kapazität.

Ein guter Teil des neuen Bedarfs geht auf einen erhöhten Sicherheitsstandard zurück, den die Bundesnetzagentur bei der Berechnung angelegt hat. Neu ist, dass nunmehr auch die Möglichkeit systemrelevanter Mehrfachfehler berücksichtig wird. Im Vergleich zu den Vorjahresberechnungen steigt dadurch der für Spitzenzeiten maximal anzunehmende Redispatchbedarf noch einmal an.

Netzreservebedarf für das Jahr 2018/2019

Für das Jahr 2018/2019 liegt der Netzreservebedarf bei nur noch 3.700 Megawatt und damit deutlich unter dem aktuellen Wert. Der Bedarf kann vollständig aus den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen inländischen Netzreservekapazitäten in Höhe von 6.600 Megawatt gedeckt werden.

Bei der Bedarfsermittlung geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass bis dahin ein Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und dem österreichischen Übertragungsnetz etabliert sein wird. Das heißt, es wird grundsätzlich nur noch so viel Strom zwischen Deutschland und Österreich gehandelt, wie auch tatsächlich über die Grenze transportiert werden kann. Gefährliche Netzengpässe innerhalb Deutschlands, die durch hohe Exporte nach Österreich entstehen, werden vermieden.

Beschaffung der Netzreserve

Die Netzreserve wird von den Übertragungsnetzbetreibern beschafft. Zur Beschaffung für den Winter 2017/2018 werden diese nun ein Interessenbekundungsverfahren durchführen. Hierbei sind Kraftwerksbetreiber aus dem Ausland aufgerufen, spätestens bis zum 15. Mai 2017 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden.

Nach Ablauf der Frist prüfen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen.

Ermittlung des Netzreservebedarfs

Der Netzreservebedarf ist die erforderliche Kraftwerksleistung aus sogenannten Reservekraftwerken. Die Vorhaltung dieser Kraftwerke dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die durch hohen Transportbedarf in extremen Situationen entstehen können. Der maximale Bedarf an Reserveleistung stellt sich in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom ein.

Das überlastete Netz wird stabilisiert, indem Erzeugungsleistung vor einem Netzengpass reduziert wird und hinter dem Netzengpass erhöht wird. Dieser sogenannte Redispatch wird zunächst durch am Markt agierende Kraftwerke durchgeführt. In bestimmten kritischen Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht mehr zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Reservekraftwerke aus dem In- und Ausland eingesetzt werden. Der Netzreservebedarf wird als Differenz zwischen dem prognostizierten maximal anzunehmenden Redispatchbedarf und dem Potential der am Markt agierenden Kraftwerke ermittelt.

Die Untersuchung des Netzreservebedarfs für das Winterhalbjahr 2018/2019 wird im kommenden Jahr aktualisiert. So können in der Zwischenzeit neu hinzugetretene Erkenntnisse bei der Ermittlung des Netzreservebedarfs berücksichtigt werden.

Der Bericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/netzreserve veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 35 KB)

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