Bundesnetzagentur setzt Zu­gangs­be­din­gun­gen und Ent­gel­te für den Layer 2-Bit­strom end­gül­tig in Kraft

Homann: "Hochwertiges Alternativprodukt bei Vectoring-Ausbau"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 21.12.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte für den Zugang zum Layer 2-Bitstrom der Telekom endgültig genehmigt. Zuvor war bereits das Layer 2-Standardangebot in Kraft gesetzt worden.

"Ich begrüße sehr, dass die Europäische Kommission grünes Licht für unsere Entscheidungen gegeben hat. Für Netzbereiche, die mit Vectoring aufgerüstet werden, liegt nun eine hochwertige Alternative vor zum Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Die Beschlusskammer hat ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen. Mit dem neuen Vorleistungsprodukt stärken wir den künftigen Wettbewerb im Breitbandmarkt. Davon werden die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Standardangebot für den Layer 2-Bitstrom

Das Standardangebot ist ein Mustervertrag, das die konkreten Bedingungen enthält, zu denen die Wettbewerber der Telekom den Layer 2-Bitstrom-Zugang erhalten können. Sie können auf dieser Basis Zugangsverträge abschließen, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen.

Die Bundesnetzagentur hat den von der Telekom vorgelegten Entwurf des Standardangebots eingehend geprüft und hierzu auch die Wettbewerber angehört. In einer ersten Entscheidung war der Telekom vorgegeben worden, das Standardangebot zu verbessern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, hat die Bundesnetzagentur die erforderlichen Änderungen selbst vorgenommen.

Die Telekom darf das Standardangebot bis Ende 2017 nicht ändern.

Entgelte für den Layer 2-Bitstrom

Neben den Zugangsbedingungen hat die Bundesnetzagentur Entgelte für den Layer 2-Bitstrom genehmigt. Sie betragen für VDSL 16/25/50 Mbit/s 18,56 Euro und für VDSL 100 Mbit/s 19,10 Euro. Für ADSL werden monatlich 15,17 Euro fällig. Sofern sich Wettbewerber im sogenannten „Kontingentmodell“ zur Abnahme eines Mindestkontingents an Layer 2-Bitstromanschlüssen verpflichten, zahlen sie für sämtliche Kontingentanschlüsse zunächst einen Einmalbetrag. Die einzelnen Anschlüsse können sie dann zu einem günstigeren Preis einkaufen. Für die Produktvarianten VDSL 16/25/50 Mbit/s ist so ein kalkulatorisches Entgelt in Höhe von insgesamt 16,55 Euro/monatlich und für die Produktvariante VDSL 100 Mbit/s in Höhe von ebenfalls 19,10 Euro ermittelt worden. Je schneller der Kontingentnachfrager die bestellte Menge an Anschlüssen vermarktet, desto schneller amortisiert sich die Einmalzahlung mit der Folge, dass der ermittelte kalkulatorische Gesamtpreis weiter sinkt.

Die Entgelte enthalten auch den im Rahmen des Bitstromzugangs abgewickelten Datentransport, den sogenannten „inkludierten Verkehr“. Sofern dieser insgesamt beziehungsweise in den einzelnen Qualitätsklassen (Realtime, Streaming und Critical Application) eine bestimmte Größe übersteigt, muss dafür ein zusätzliches Transportentgelt bezahlt werden. Der inkludierte Verkehr wurde allerdings so bemessen, dass damit die mittelfristig zu erwartende Bandbreitennachfrage abgewickelt werden kann.

Neben den wichtigen monatlichen Überlassungsentgelten umfasst die Genehmigung auch die Einmalentgelte für Bereitstellung beziehungsweise Kündigung eines Layer 2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager.

Die Layer 2-Bitstromentgelte sind bis zum 30.11.2017 befristet genehmigt.

Offene Fragen werden zügig geklärt

Die Kompensation einer nachträglichen Zugangsverweigerung zur „letzten Meile“ bei Vectoring im Nahbereich wird in einem bereits laufenden separaten Regulierungsverfahren zügig geklärt. Ebenso werden die Preise für das bei Vectoring im Nahbereich anzubietende KVz-VULA-Produkt in einem eigenständigen Verfahren behandelt; die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom dafür demnächst einen Genehmigungsantrag einreichen wird.

Schließlich entscheidet die Beschlusskammer in einem weiteren Verfahren, ob und inwieweit die Telekom eine bereits vereinbarte einmalige Kontingent-Zahlung (sogenannt Upfront) für ein anderes Zugangsprodukt auf eine entsprechende Zahlung bei Vereinbarung eines Layer 2-Kontingentmodells anrechnen muss.

Was ist der Layer 2-Bitstom?

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sogenannte Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Er kann als qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt eine wichtige Alternative werden für jene Unternehmen, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren als wenn sie den Bitstromzugang auf der Basis des IP-Protokolls („Layer 3-Bitstrom“) erhalten. Sie können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

Pressemitteilung (pdf / 145 KB)

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