Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der sechsten Runde der PV-Freiflächenausschreibung
Homann: "Die letzte Ausschreibung der Freiflächenausschreibungsverordnung bestätigt noch einmal den Trend fallender Zuschlagswerte
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Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 08.12.2016
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen heute 27 Gebote mit einem Gebotsumfang von 163 Megawatt bezuschlagt.
"Zum letzten Mal hatten die Bieter im Rahmen der Freiflächenausschreibungsverordnung die Möglichkeit der Gebotsabgabe. Erneut war die Ausschreibungsmengen mehrfach überzeichnet"
, teilt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, mit. "Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 bestätigt, da nun die Ausschreibungen auf weitere Solaranlagen ausgedehnt werden.
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Zuschlagswert erneut gesunken
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,90 ct/kWh und ist damit im Vergleich zur Vorrunde (7,25 ct/kWh) erneut gesunken. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, lag mit 7,17 ct/kWh leicht unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Der niedrigste Gebotswert lag bei 6,26 ct/kWh. Die Zuschläge gingen ausschließlich an juristische Personen.
Wenige Ausschlüsse
In dieser Ausschreibung waren 76 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 423 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 160 Megawatt war damit erneut deutlich überzeichnet. Es mussten 5 Gebote ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. "Eine Ausschlussquote von unter 10 Prozent hatten wir in den vergangenen Ausschreibungsrunden nicht erreicht. Wir gehen davon aus, dass wir diese niedrige Quote an Ausschlüssen auch in den kommenden Ausschreibungsrunden sehen werden, da die Teilnehmer sich an das Verfahren gewöhnen und die formalen Anforderungen an die Gebote durch das EEG 2017 nochmal leicht abgesenkt werden
", so Homann weiter.
Die endgültigen Ergebnisse können erst veröffentlicht werden, wenn feststeht, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird. Dies ist davon abhängig, ob und für welche Gebotsmenge finanzielle Zweitsicherheiten gestellt werden. Hierzu haben die erfolgreichen Bieter bis zum 28. Dezember 2016 Zeit.
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht (www.bundesnetzagentur.de/ffav16-3). Dort finden sich auch weitere Informationen, die in einem Hintergrundpapier zusammengefasst worden sind.