Bundesnetzagentur geht ge­gen il­le­ga­le Stör­sen­der vor

Homann: "Störsender werden oft für kriminelle Zwecke eingesetzt"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 24.06.2016

Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat einem Verkäufer den illegalen Vertrieb von selbstgebauten Störsendern untersagt.

"Erfahrungen der Bundesnetzagentur und der Polizei zeigen, dass Störsender immer wieder bei Straftaten zum Einsatz kommen. Es gibt Täterbanden, die Ladendiebstahl mit Hilfe von Störsendern verüben, indem sie Diebstahlsicherungsanlagen überwinden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Im vergangenen Jahr wurden auch vermehrt Autoschlösser mit Störsendern manipuliert, um Gegenstände aus dem Fahrzeug zu stehlen."

Die Bundesnetzagentur konnte dem Beschuldigten im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme nachweisen, rund 60 selbstgebaute Störsender über das Internet verkauft zu haben und hat entsprechende Geräte sichergestellt. Sie hat dem Beschuldigten den Vertrieb untersagt und prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Die Bundesnetzagentur führt seit 2006 auf unterschiedlichen Verkaufsplattformen Recherchen durch, um illegale Störsender ausfindig zu machen. Hierbei handelt es sich um Geräte, die verschiedene Funkbereiche stören können wie z. B. Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme.

Wenn der illegale Verkauf eines Störsenders aufgedeckt wird, geht die Bundesnetzagentur gegen den Verkäufer vor. Dies kann mittels einer richterlich angeordneten Durchsuchung sein und die Sperrung der Angebote auf der Internetplattform nach sich ziehen.

Der Vertrieb und Betrieb von Störsendern durch Privatpersonen oder Unternehmen ist in ganz Europa und auch in den USA und Japan nicht gestattet. Marktteilnehmer, die dennoch Störsender in den Verkehr bringen, handeln in Deutschland ordnungswidrig und können mit Bußgeldern bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Pressemitteilung (pdf / 29 KB)

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